Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf im Bayerischen Landtag eingebracht, der zum Ziel hat, dem Naturschutz im zentralen Bereich des Waldes den Vorrang vor dem exzessiven Klimaschutz, der auch den Artenreichtum zunehmend bedroht, einzuräumen. Im Zuge der ideologisierten Diskussion um den Klimaschutz gibt es nun zunehmend Bestrebungen der sog. Ökobranche, den Naturschutz, insbesondere den Artenschutz, zugunsten der sog. Energiewende aufzuweichen. Hierzu gehört neben dem Windkraftausbau auch die zunehmende Wildentnahme im Zuge des Waldumbaus.

Der jagd- und forstwirtschaftliche Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Mit Blick auf das in Berlin diskutierte neue Jagdgesetz und die damit zu erwartenden erhöhten Abschusszahlen für Schalenwild, sehen wir uns gezwungen, an dieser Stelle regulierend einzugreifen. Wir fordern, dass durch den Gesetzentwurf der geltende Grundsatz „Wald vor Wild“ in „Wald und Wild“ geändert wird, um einen angemessenen Interessensausgleich in bayerischen Revieren herzustellen und die Diskussion über Verbissschäden durch Schalenwild wieder auf ein sachliches Maß zurück zu führen. Die Einflussnahme von bestimmten Lobby-Verbänden hat zu einem Ungleichgewicht zwischen Interessen der Jagd- und der Forstwirtschaft geführt, welche dem Ziel der Artenvielfalt und Biodiversität entgegen stehen. Wir bekennen uns zur Jagd genauso wie zu den Interessen der Fortwirtschaft und bekräftigen die Notwendigkeit des menschlichen Eingriffs für den Mischwaldumbau, den Erhalt und die Nutzung unserer Wälder. Jedoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die Verhältnismäßigkeit in der jüngeren Vergangenheit zu Lasten der Wildbestände  – nicht in allen, aber in vielen Revieren – verloren gegangen ist. Hier sehen wir die Notwendigkeit wieder für angemessene Ausgeglichenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei der Bejagung von Wild zu sorgen.

Die Bedrohung des Naturschutzes und der Artenvielfalt durch die sog. Energiewende wird sich zukünftig dramatisch erhöhen, sollten die Pläne der Staatsregierung Wirklichkeit werden. Denn es ist geplant, in den nächsten zwei bis drei Jahren 100 neue Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Staatsforste zu bauen und den Waldumbau in seiner derzeit aggressiven Form weiter zu forcieren.

Der maßgeblichen Zielsetzung des Bayerischen Waldgesetzes, nämlich Erhaltung, wenn nicht gar Erhöhung der biologischen Vielfalt, könnte dann nicht mehr Rechnung getragen werden.

Daher fordern wir die dahingehende Änderung des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), nach der die Errichtung von Windkraftanlagen im Staatswald als nicht erlaubnisfähig untersagt wird. Im Körperschafts- und Privatwald dürfen Windkraftanlagen nur errichtet werden, wenn eine Beeinträchtigung des Naturschutzes, insbesondere des Arten- und Biotopschutzes, dabei ausgeschlossen ist.“