Hoch ging es her im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bayerischen Landtags. Die AfD hat drei Anträge in das Gremium eingebracht um die Befähigung für die Entnahme für die Trichinenuntersuchung, die Befähigung zur Fallenjagd sowie die Befähigung zur Schießstättenaufsicht in die Jagdprüfung und damit zum Erwerb des Jagdscheines zu integrieren. Viele Jägerinnen und Jäger legen erfolgreich ihre Jägerprüfung ab und sehen sich dann abgezwungen, noch die zusätzlichen Belehrungen hinsichtlich Trichinenuntersuchung, Fallenjagd und Schießstättenaufsicht abzulegen um ganzheitlich dem neuen Hobby Jagd nachgehen zu können.

Hierzu stellt der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart fest:

„Wir wollten mit den drei Anträgen einen Beitrag zur Vermeidung von zahlreichen Behördengängen für Jägerinnen und Jäger bieten. Der Großteil der Jungjäger holt nach Erwerb des Jagdscheines die Belehrungen nach, daher macht es Sinn, diese gleich in den Jagdschein zu integrieren. Die Inhalte der drei betreffenden Bereiche werden zum Großteil bereits in der jagdlichen Ausbildung mit abgedeckt. Der zusätzliche Aufwand für Prüflinge ist daher im Vergleich zum Gesamtumfang der Jägerprüfung in Bayern vernachlässigbar, jedoch sind dann keine weiteren Kurse mehr notwendig, was unterm Strich für die Jägerinnen und Jäger eine Entlastung darstellt.

Wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen unseren Anträgen nicht gefolgt sind und zu großen Teilen sich noch nicht einmal im Ausschuss zu Wort gemeldet haben. Dies legt die Vermutung nahe, dass lediglich auf Grund von Ressentiments gegen die AfD eine Ablehnung erfolgte.“