Das Coronavirus hat den Freistaat Bayern fest im Griff. Es gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen und auch die Wirtschaft wurde durch behördliche Anordnungen weitgehend heruntergefahren.
Vergleiche mit anderen vom Virus betroffenen Ländern führen jedoch zu der Frage, ob die Eindämmung der Infektionszahlen nicht auch auf anderem Wege gelingen kann. Um den Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten, müssen die aktuell in Deutschland geltenden Maßnahmen daher zeitnah überprüft und eventuell auch angepasst werden. Wir alle sind besorgt wegen der Ausbreitung des Virus und haben Verständnis dafür, dass die Staatsregierung im ersten Moment der Corona Krise starke Beschränkungen des öffentlichen Lebens, sowie der Geschäftstätigkeit im Freistaat erlassen hat.
Es gilt jetzt die Infektionsketten zu unterbrechen, damit unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Vor allem der Schutz der Risikogruppen ist besonders wichtig. Es gilt aber auch festzuhalten, dass andere Staaten, allen voran Südkorea, die Infektionsketten offensichtlich durch entschlossenes und intelligentes Vorgehen weitestgehend unterbrochen haben. Auf Ausgangssperren konnte dort verzichtet werden, was den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden stark begrenzt hat. Wir müssen uns angesichts der dortigen Erkenntnisse fragen, ob dies nicht auch für uns der richtige Weg sein könnte.
Bereits jetzt zeichnet sich ein enormer Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft ab, daher müssen die derzeit geltenden Maßnahmen in Deutschland und der von Bayern beschrittene Weg kritisch überprüft werden. Selbstverständlich müssen die Hilfen für durch Corona-Maßnahmen geschädigte Betriebe unbürokratisch und rasch erfolgen. Ein Stillstand der Wirtschaft über mehrere Monate hinweg könnte jedoch eine regelrechte Pleitewelle bei den Unternehmen und damit verbunden eine Massenarbeitslosigkeit schlimmsten Ausmaßes verursachen. Dies muss um fast jeden Preis verhindert werden. Führende Vertreter der Wirtschaft warnen mittlerweile, dass die Produktion spätestens Ende April wieder hochgefahren werden müsse, andernfalls drohen Arbeitsplatzverluste, die später nicht einfach wieder ausgeglichen werden können.
Die erheblichen Eingriffe in die persönlichen Freiheiten der Bürger erfordern es, alternative Wege zur Bewältigung der Krise in Betracht zu ziehen. Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich und juristisch einwandfrei zu rechtfertigen ist. Es muss daher zeitnah eine Exit Strategie aus diesem Krisenmodus erarbeitet werden, die neben dem Hochfahren der Wirtschaft und dem Schutz vor feindlichen Firmenübernahmen auch die Öffnung der Schulen beinhalten sollte. Der Verzicht auf Großveranstaltungen und der Schutz unserer Grenzen ist in nächster Zeit aber unbedingt beizubehalten.