Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Rahmen einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes am 27. Juli einen Gesetzänderungsentwurf vorgelegt. Die vornehmlich am Klimawandel orientierten Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Wildtierbiologie und die Wildtierhege sowie die Munitionsverwendung.

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert den Gesetzesentwurf und betont hierzu:

„Wir lehnen den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums ab, da sich die Neuregelungen an ideologiebeladene Zielvorgaben halten, denen der Realitätsbezug zur täglichen Jagd- und Forstwirtschaft fehlt.
Eine der Neuerungen betrifft das sog. Wiederladen von bleihaltiger Büchsenmunition, das bis dato nicht nur kostensparend für Jäger war, sondern zur Optimierung der Jagdwaffen verwendet wurde. Durch die anvisierte Zertifizierung der Munition wird nicht nur die Wahlfreiheit jedes einzelnen Jägers beschnitten, sondern eine reine Lobby- und Klientelpolitik zu Gunsten der Hersteller betrieben.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Liberalisierung der Abschussobergrenzen z.B. für Rehwild sieht vor, dass sich ‚Jäger und Waldbesitzer, unter Einbeziehung der örtlich vorherrschenden Bedingungen, über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild verständigen‘. Der Wegfall der Obergrenzen öffnet Tür und Tor für einen Missbrauch, bei dem ganze Wildpopulationen in bestimmten Jagdrevieren ausgemerzt werden könnten. Hier wird langfristig die Wildtierbiologie gefährdet und eine wirklich nachhaltige Artenvielfalt bedroht.
Die AfD lehnt den grün-ideologisierten ‚Wald vor Wild‘ -Ansatz zur Gänze ab und fordert, das ausgeglichene und der Natur gemäße ‚Wald mit Wild‘-Konzept zu unterstützen. Natur- und Tierschutz funktionieren nicht nach ideologischen Maßstäben. Wir brauchen daher Lösungen, die für Mensch und Natur gleichermaßen sinnvoll sind.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart nimmt bezüglich der Einstellung seiner Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim in der Sache Starkbierfest Rosenheim wie folgt Stellung:

„Ich danke zunächst der Staatsanwaltschaft Traunstein für die gründliche und umfangreiche Untersuchung der Angelegenheit. Die Genehmigung des Starkbierfestes in der Hochzeit der Corona-Pandemie in unserer Region, gegen den Rat des Gesundheitsamtes vom 3. März 2020, hat in der Region zu zahlreichen Diskussionen und zu Verunsicherungen in der Bevölkerung geführt. Die Erlaubnis, das Starkbierfest, inklusive des von Kommunalpolitikern kurz vor der Wahl gut besuchten Starkbieranstichs, und die gleichzeitig losgetretene Debatte um die Absage sämtlicher anderer Veranstaltungen bis hin zum Herbstfest im September, die Beschränkungen für andere Gewerbetreibende, v.a. der Gastronomie ab dem 16. März 2020, haben ein großes Maß an erlebter Ungerechtigkeit aufkommen lassen. Die Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim hat das ambivalente Verhalten der Stadt aufgezeigt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schafft nun Klarheit für eine weitere politische Debatte zu diesem Thema.

Hierzu stelle ich fest: Dass die Staatsanwaltschaft Traunstein keinem der angezeigten Straftatbestände gefolgt ist, stellt die Stadt zunächst auch von möglichen Regressansprüchen frei. Dies ermöglicht eine politische Debatte über die politische Dimension der Vorgänge, ohne dass sich die Stadt mit Blick auf drohende weitere Verfahren bedeckt halten muss. Ferner wurde gewürdigt, dass von Seiten der Staatsregierung zum damaligen Zeitpunkt keine Maßnahmen oder Beschränkungen in Sachen Corona erlassen wurden, welche die Durchführung grundsätzlich untersagt hätten. Während man von Seiten der Staatsregierung im Landkreis Tirschenreuth tätig wurde, hat man dies in der Region Rosenheim unterlassen.

Folglich ist die politische Debatte nicht beendet. Es steht immer noch die Frage im Raum, warum von Seiten der Stadt der Rat des Gesundheitsamtes Rosenheim ignoriert wurde. Auch gibt die Einstellung der Ermittlungen keinen Rückschluss darüber, inwiefern das Starkbierfest doch in gewissem Umfang zur Weiterverbreitung des Virus beigetragen hat, da lediglich die juristischen Aspekte und deren Überprüfung mit adäquaten Mitteln geprüft wurden. Der Fairnessgedanke bezüglich der anderen Veranstalter oder Gastronomiebetriebe, wurde durch die Einstellung der Ermittlungen ebenfalls nicht beantwortet.

Für meine politische Arbeit schließe ich daraus mehrere Punkte, welche ich in der kommenden Zeit weiterverfolgen möchte. Dies ist zum einen, dass es bislang möglich ist, die Ratschläge von Experten eines Gesundheitsamtes zu ignorieren. Eine Lehre für alle Beteiligten aus dem vorliegenden Fall ist, dass hier rechtlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Das Gesundheitsamt ist vor Ort der verlängerte Arm des Gesundheitsministeriums. Trotzdem scheint hier das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch in einem gesundheitlich bedenklichen Fall höher gewichtet zu werden als der Rat von staatlicher Seite. Hier gilt es die Rechte und die Einflussmöglichkeiten der Gesundheitsämter – über den Landtag – zu stärken, um zukünftig ähnliche Situationen über ein gestärktes Weisungsrecht gegenüber den Kommunen zu vermeiden.

Ein weiterer Punkt für meine politische Arbeit in der Region ist es nun, wie in den letzten Wochen bereits geschehen, genau im Blick zu behalten, welche Corona-Maßnahmen und insbesondere deren Umsetzung durch die Stadt Rosenheim verhältnismäßig sind. Die Tatsache, dass zwischen dem Starkbierfest und den Corona-Fallzahlen in der Region mit aufwandsgerechten Mitteln kein Straftatbestand festgestellt werden konnte, entlässt die Stadt nicht aus der politischen Verantwortung. Es ist der Situation zum jeweiligen Zeitpunkt der Pandemieentwicklung in der Region geschuldet, welche Mittel zum jeweiligen Zeitpunkt angemessen waren und noch immer sind. Dass der Monat März mit seinen hohen Fallzahlen weitreichendere Maßnahmen rechtfertigte, als es derzeit der Fall wäre, ist offensichtlich. Auch zu bedenken ist, dass man Anfang März bezüglich des neuartigen Typs von Coronaviren keine verlässlichen Erfahrungswerte hatte – was wiederum die Entscheidung der Stadt in ein kritisches Licht rückt. Diese Erfahrungswerte bezüglich Infektionsrisiko und möglichen Übertragungswegen kann mittlerweile als gesichert angesehen werden. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen der Staatsregierung lassen insbesondere der Gastronomie und Veranstaltern von Festen deutlich mehr Freiraum. Diese sollten im Ermessensspielraum der Stadt zu Gunsten der Veranstalter und der Gastronomie, um deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, vollumfänglich gestattet werden. Auch stehe ich weiter für angemessene Lockerungen für Privatpersonen, beispielsweise bei der Kinderbetreuung.

Die gestellte Strafanzeige, unabhängig von ihrem jetzigen Ausgang, hat dazu beigetragen rechtliche Klarheit zu schaffen. Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig für eine sachlich-pragmatische Betrachtung der Vorgänge – völlig unabhängig von den persönlichen Ansichten von mir. Ich sehe es kritisch, dass der politische Gegner genau diese von mir herbeigeführte Klärung von juristischen Sichtweisen auf diffamierende Art und Weise genutzt hat, mir auf Grund meiner Äußerungen zum Starkbierfest und der Herbstfestabsage Unredlichkeit zu unterstellen. Besser wäre es gewesen, in eine sachbezogene Diskussion einzutreten, inwiefern vor Ort der Gastronomie und den Menschen geholfen werden kann, die teils auf Grund des Lockdowns vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Statt dem vernommenen üblichen AfD-Bashing wären die anderen politischen Akteure gut beraten gewesen, den zahlreichen Familien und Gewerbetreibenden in dieser Ausnahmesituation weiter zu helfen, wie ich es in den letzten Wochen reihenweise gemacht habe. Vollkommen richtig ist, dass ich mich auf das Starkbierfest oder auch das Herbstfest gefreut habe wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Region. Hier geht es aber nicht um meine persönliche Affinität zu Festveranstaltungen, sondern um politische Prozesse, welche im Sinne der politischen Arbeit geklärt werden müssen und zu deren Klärung ich dieses juristische Mittel völlig legitim angewandt habe.

Ich fordere daher nun die Stadt Rosenheim auf, umfassend und für Laien verständlich zu erklären, warum man nicht dem Rat des Gesundheitsamtes gefolgt ist!“

Der Bayerische Ministerpräsident hat die Corona-Tests nun auf alle Bürger im Freistaat ausweiten lassen, unabhängig ob diese Symptome haben oder zu einer Risikogruppe gehören. Diese Neuerung begründet Söder damit, dass die Tests „Grundvoraussetzung sind für alles: um zu wissen, wer ist infiziert, um Infektionsketten zu ermitteln, diese dann auch letztlich zu verfolgen und brechen zu können.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Wir, als AfD, haben schon zu Beginn der Corona-Krise Massentestungen gefordert, was die Staatsregierung versäumt hat durchzuführen. Die Massentestungen haben jetzt, zu einem Zeitpunkt der sinkenden Zahlen von Positiv-Getesteten, keinen Sinn, es sei denn, jemand möchte mit diesem Massentesten andere Ziele erreichen. Selbst Gesundheitsminister Spahn rät davon ab, denn die Tests haben auch eine Fehlerquote, die Falsch-Positiv-Getestete hervorbringt. Das bedeutet bei ausreichend viel Testungen werden wir immer Positiv-Getestete haben.

Söder hat schon jetzt eine Zweite Welle angekündigt, daher könnte man auf den Gedanken kommen, da möchte jemand unbedingt Positiv-Getestete langfristig vorweisen, um die unverhältnismäßigen Maßnahmen und deren verheerende Folgen zu rechtfertigen. Darüber hinaus sollen auch die anderen politischen Ziele von Söder durch eine Zweite Welle erleichtert umgesetzt werden, wie beispielweise die Digitalisierung des Schulunterrichts oder die Impfflicht.

Wir fordern daher, die Testungen auf Risikogruppen und Risikoarbeitsumfelder zu fokussieren, da Massentestungen zu einem verzerrten Bild in der Gesellschaft führen können. Hohe Zahlen an Positiv-Getesteten sagen nichts darüber aus, ob die Getesteten auch infektiös sind, ob sie den Virus aktuell bekommen haben oder vor drei Monaten, wobei sie die Infektion längst hinter sich haben. Außerdem fordern wir, vermehrt den Antikörpertest durchzuführen, damit wir endlich ein verlässliches Bild davon haben, wie sich der Virus auf die Immunität der Gesamtbevölkerung auswirkt.“

Hier geht es zum Download des Papiers des Referates KM4 des Bundesministeriums des Inneren, Bau und Heimat in gekürzter, entpersonalisierter Form.

Das KM4 befasst sich mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen als einem besonderen Teilgebiet des Bevölkerungsschutzes.

Download

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart hat mit Bedauern die Absage des Rosenheimer Herbstfestes mit dem Hintergrund von Corona-Schutzmaßnahmen zu Kenntnis genommen. Jedoch stellt sich hier für ihn die Frage, warum man beim Herbstfest in vier Monaten bereits jetzt schon so strikt vorgeht, andererseits nicht beim Starkbierfest in der Inntalhalle im März. Die Entscheidung für das Starkbierfest durch die Stadt Rosenheim, entgegen des Rates des Gesundheitsamtes Rosenheim, veranlasste den AfD-Landtagsabgeordneten jetzt Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim zu stellen, um gegen durch das Auer-Bräu-Starkbierfest fahrlässig hingenommene Covid19-Infektionen strafrechtlich nachzugehen.

Hierzu stellt der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fest:

„Bereits seit letzter Woche werden unsere Bürgerinnen und Bürger gezwungen, Mund-Nase-Masken zu tragen und bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift zu horrenden Strafen gezwungen. Das Gleiche gilt für den Rosenheimer Einzelhandel, der wochenlang seine Geschäfte schließen musste und der nun bei geringsten Verletzungen Strafen von bis zu 5.000 Euro zu befürchten hat. Bürger und Händler werden offensichtlich nun über Strafen für durch Corona entgangene Gewerbesteuerausfälle herangezogen. Nun den gebeutelten Gewerbetreibenden und vor allem der Gastronomie auch noch das Herbstfest zu nehmen, mag aus hygienischen Gründen richtig sein. Allerdings ist es mit dem zeitlichen Vorlauf und den sinkenden Infektionsraten unverhältnismäßig. Hier wäre ggf. ein Mittelweg mit höheren Hygieneauflagen und weiteren Tischabständen etc. erstrebenswert gewesen. Die Auswirkungen auf die Gastronomie, aber auch zahlreiche andere Gewerbetreibende ist katastrophal! Während man nun voreilig das Herbstfest absagt, war man im März beim Starkbierfest von Auer Bräu in der Inntalhalle deutlich großzügiger. Dieses Fest durfte, kurz vor der Kommunalwahl, stattfinden. Klar, wollte man sich den großen Auftritt kurz vor der Wahl beim Starkbieranstich, mit entsprechender Medialer Begleitung, nicht entgehen lassen. Konsequent wäre es allerdings gewesen, bereits damals die gleiche Vorsicht walten zu lassen, wie jetzt beim Herbstfest, zumal auch das Rosenheimer Gesundheitsamt von einer Durchführung des Starkbierfestes abgeraten hat. Hier steht der Verdacht im Raum, dass die Rosenheimer Politik für ein wenig Aufmerksamkeit vor der Kommunalwahl die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt hat. Dem wird nun die Staatsanwaltschaft Traunstein nachgehen und hoffentlich den oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart spricht sich gegen eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus aus, wie sie von Ministerpräsident Markus Söder gefordert wird.

Nach der Diskussion um die Impfpflicht gegen Masern in den vergangenen Monaten hat die öffentliche Diskussion gezeigt, dass eine generelle Impfpflicht nachteilig ist. Auch eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags zum Thema Impfpflicht im Herbst 2019 zeigte, dass sich Experten und Wissenschaftler gegen eine generelle Impfpflicht aus ethischen sowie praktischen Gründen aussprechen. Wichtig dabei ist das nachgewiesene Phänomen, dass die Zustimmung in der Bevölkerung für Impfungen höher ist, wenn diese auf freiwilliger Basis erfolgen. Derzeit zeigt sich, dass das Corona-Virus in vielen Fällen Grippe-ähnlich verläuft und vorrangig Risikogruppen und Personen mit Vorerkrankungen stärker betrifft. Daher ist davon auszugehen, dass eine zukünftige Corona-Impfung, ähnlich einer Grippeimpfung, ihre Verbreitung auf freiwilliger Basis in der Bevölkerung finden wird.

Nach der Absage des Münchener Oktoberfestes 2020 fordert der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart kleinere Volksfeste ab September in Bayern zu ermöglichen. Die Schaustellerbranche leider dieses Jahr existenzbedrohend unter der Coronakrise. Viele Schausteller sind in ihrer Existenz bedroht und bedürfen starker finanzieller Hilfe.

Gerade bei kleineren Volksfesten sieht der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart die Möglichkeit, diese nach dem Veranstaltungsverbot der Bundesregierung ab September stattfinden zu lassen. Die Schausteller und viele Brauereien werden derzeit in Ihrer Existenz bedroht und ein Teil der bayerischen Kultur droht verloren zu gehen. Betonte Ministerpräsident Söder in seiner gestrigen Regierungserklärung noch, dass man Kulturschaffende besser unterstützen will, da Bayern auch ein Kulturland ist, so wird der bayerischen Bier- und Festkultur heute der Todesstoß verpasst. Die zahlreichen Schausteller benötigen nun auch dringend die finanzielle Hilfe aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung. Hier ist von Seiten des Finanzministeriums auf eine schnelle Auszahlung zu achten. Auch Veranstalter und Vereine bedroht die Corona-Krise, weshalb hier umgehend Lockerungen angebracht sind.

Da der Andrang auf kleineren Volksfesten üblicherweise nicht so groß ist wie beim Oktoberfest in München, ist hier genau zu prüfen, ob diese ab September nicht doch stattfinden können. Dass es hierzu besondere Auflagen wie größere Freiflächen und größere Tischabstände in Bierzelten braucht, ist aus hygienischen Gründen geboten. Jedoch nun die gesamte Branche derart unter Corona in existenzbedrohende Schwierigkeiten zu bringen steht in keinem Verhältnis mehr.

Das Gleiche wie für kleinere Volksfeste gilt laut Andreas Winhart auch für die Veranstaltungen von Vereinen und anderen Feierlichkeiten wie Bürgerfeste oder private Hochzeiten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist aufgefordert, hier entsprechende Richtlinien vorzugeben, unter denen größere Feierlichkeiten trotz der Corona-Gefahr stattfinden können.

Die AfD-Faktion im Bayerischen Landtag fordert die regelmäßige Überprüfung der sogenannten „Herdenimmunität“ bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus. Fachleute bezeichnen mit Herdenimmunität die Menge an Personen, welche bereits Antikörper auf einen Virus in sich tragen und somit durch der körpereigene Immunsystem geschützt sind. Derartige Immunitätsraten werden durch Impfungen erreicht oder nach einer überstandenen Infektion. Mit einer Immunitätsrate von rund 70 Prozent der Bevölkerung kann die Infektionsrate deutlich gesenkt werden, da die Weiterverbreitung durch immune Personen weitestgehend unterbunden. Ist ein gewisser Grad an Herdenimmunität erreicht, werden Maßnahmen, wie Ausgangssperren oder Mundschutzpflicht, für weite Teile der Bevölkerung hinfällig.

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Winhart:

„Die derzeitige Praxis nur bestimmte Verdachtsgruppen auf Corona zu testen, gibt keine wissenschaftliche Basis, die derzeitigen Coronamaßnahmen zu legitimieren, da sie nicht das gesellschaftliche, gesundheitliche Gesamtrisiko darstellen, noch geeignet sind, besonders zu schützende Risikogruppen zu identifizieren. Da auch offizielle Stellen von einer hohen Dunkelziffer an Coronainfektionen ausgehen, ist folglich auch davon auszugehen, dass ein großer Teil der Bevölkerung in sich bereits Antikörper gegen Corona trägt. Dies zu untersuchen und folglich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung anzupassen oder aufzuheben, muss nun Priorität für die Staatsregierung bekommen. Daher ist es unerlässlich, die Tests auf Corona breit angelegt auch auf weitere Teile der Bevölkerung umgehend auszuweiten und auch vermutlich gesunde Personengruppen auf Antikörper gegen das Coronavirus zu testen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Langzeitstudie zur Dunkelziffer von Corona-Patienten mit über 3.000 Probanden in München sowie in Teilen im Landkreis Tirschenreuth auch auf die Region Rosenheim auszudehnen. Gerade die Region Rosenheim als Corona-Hot-Spot mit seiner Nähe zu Italien und Österreich, mit vielen Pendlern über die Grenze, dem Starkbierfest Anfang März, den zahlreichen Verkehrswegen durch die Region sowie den urbanen und ländlichen Gebieten sollte hier genauer unter die wissenschaftliche Lupe genommen werden.

Hier stellt Andreas Winhart MdL fest: „Wie man feststellen musste, ist gerade unsere Region in und um Rosenheim besonders von Corona betroffen. Die unzureichenden Corona-Tests in der jüngeren Vergangenheit haben gerade hier vermutlich zu einer sehr hohen Dunkelziffer beigetragen. Die spezifischen Gegebenheiten des Raumen Rosenheim  dürften gerade hier die Ausbreitung von Corona befördert haben. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung folglich eindringlich auf, in die geplante Studie den Raum Rosenheim neben München und dem Landkreis Tirschenreuth ebenfalls mit auf zu nehmen. Die Bürger der Region brauchen Transparenz und die Politik braucht verlässliche Zahlen um in Zukunft vorbereitet zu sein und für Entscheidungen bezüglich Maßnahmen ein adäquate Entscheidungsgrundlage zu haben.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Staatsregierung auf, unmittelbar dafür zu sorgen, dass die Kommunen in Bayern dazu verpflichtet werden, Kita- und Kindergartengebühren für die Zeit der Corona-Maßnahmen umgehend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen. Dies gilt für öffentliche, wie auch für private oder kirchliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Wo keine Leistung erfolgt, dürfen auch keine Gebühren erhoben werden!

Hierzu stellt Andreas Winhart fest:

„Die Staatsregierung hat sich dazu entschieden, obwohl Kitas, Kindergärten als auch Schulen und andere Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona zu schließen. Die Eltern müssen jetzt vielfach die Betreuungsleistung selbst erbringen. Allerdings wurde nicht geregelt, dass auch die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen. Daher ist es nun unerlässlich, den Grundsatz durchzusetzen: Wo keine Leistung erfolgt, fallen auch keine Gebühren an. Die Betreiber von Kindertageseinrichtungen müssen umgehend den Eltern die Gebühren für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen zurückerstatten. Ferner soll der Freistaat, vertreten durch die Staatsregierung, den Kindertageseinrichtungen den für Personalkosten und Unterhalt anfallenden Kostenanteil aus der Kasse des Freistaates ersetzten. Denn wer anschafft, der zahlt bitte auch.“