Hier geht es zum Download des Papiers des Referates KM4 des Bundesministeriums des Inneren, Bau und Heimat in gekürzter, entpersonalisierter Form.

Das KM4 befasst sich mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen als einem besonderen Teilgebiet des Bevölkerungsschutzes.

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Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart hat mit Bedauern die Absage des Rosenheimer Herbstfestes mit dem Hintergrund von Corona-Schutzmaßnahmen zu Kenntnis genommen. Jedoch stellt sich hier für ihn die Frage, warum man beim Herbstfest in vier Monaten bereits jetzt schon so strikt vorgeht, andererseits nicht beim Starkbierfest in der Inntalhalle im März. Die Entscheidung für das Starkbierfest durch die Stadt Rosenheim, entgegen des Rates des Gesundheitsamtes Rosenheim, veranlasste den AfD-Landtagsabgeordneten jetzt Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim zu stellen, um gegen durch das Auer-Bräu-Starkbierfest fahrlässig hingenommene Covid19-Infektionen strafrechtlich nachzugehen.

Hierzu stellt der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fest:

„Bereits seit letzter Woche werden unsere Bürgerinnen und Bürger gezwungen, Mund-Nase-Masken zu tragen und bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift zu horrenden Strafen gezwungen. Das Gleiche gilt für den Rosenheimer Einzelhandel, der wochenlang seine Geschäfte schließen musste und der nun bei geringsten Verletzungen Strafen von bis zu 5.000 Euro zu befürchten hat. Bürger und Händler werden offensichtlich nun über Strafen für durch Corona entgangene Gewerbesteuerausfälle herangezogen. Nun den gebeutelten Gewerbetreibenden und vor allem der Gastronomie auch noch das Herbstfest zu nehmen, mag aus hygienischen Gründen richtig sein. Allerdings ist es mit dem zeitlichen Vorlauf und den sinkenden Infektionsraten unverhältnismäßig. Hier wäre ggf. ein Mittelweg mit höheren Hygieneauflagen und weiteren Tischabständen etc. erstrebenswert gewesen. Die Auswirkungen auf die Gastronomie, aber auch zahlreiche andere Gewerbetreibende ist katastrophal! Während man nun voreilig das Herbstfest absagt, war man im März beim Starkbierfest von Auer Bräu in der Inntalhalle deutlich großzügiger. Dieses Fest durfte, kurz vor der Kommunalwahl, stattfinden. Klar, wollte man sich den großen Auftritt kurz vor der Wahl beim Starkbieranstich, mit entsprechender Medialer Begleitung, nicht entgehen lassen. Konsequent wäre es allerdings gewesen, bereits damals die gleiche Vorsicht walten zu lassen, wie jetzt beim Herbstfest, zumal auch das Rosenheimer Gesundheitsamt von einer Durchführung des Starkbierfestes abgeraten hat. Hier steht der Verdacht im Raum, dass die Rosenheimer Politik für ein wenig Aufmerksamkeit vor der Kommunalwahl die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt hat. Dem wird nun die Staatsanwaltschaft Traunstein nachgehen und hoffentlich den oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart spricht sich gegen eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus aus, wie sie von Ministerpräsident Markus Söder gefordert wird.

Nach der Diskussion um die Impfpflicht gegen Masern in den vergangenen Monaten hat die öffentliche Diskussion gezeigt, dass eine generelle Impfpflicht nachteilig ist. Auch eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags zum Thema Impfpflicht im Herbst 2019 zeigte, dass sich Experten und Wissenschaftler gegen eine generelle Impfpflicht aus ethischen sowie praktischen Gründen aussprechen. Wichtig dabei ist das nachgewiesene Phänomen, dass die Zustimmung in der Bevölkerung für Impfungen höher ist, wenn diese auf freiwilliger Basis erfolgen. Derzeit zeigt sich, dass das Corona-Virus in vielen Fällen Grippe-ähnlich verläuft und vorrangig Risikogruppen und Personen mit Vorerkrankungen stärker betrifft. Daher ist davon auszugehen, dass eine zukünftige Corona-Impfung, ähnlich einer Grippeimpfung, ihre Verbreitung auf freiwilliger Basis in der Bevölkerung finden wird.

Nach der Absage des Münchener Oktoberfestes 2020 fordert der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart kleinere Volksfeste ab September in Bayern zu ermöglichen. Die Schaustellerbranche leider dieses Jahr existenzbedrohend unter der Coronakrise. Viele Schausteller sind in ihrer Existenz bedroht und bedürfen starker finanzieller Hilfe.

Gerade bei kleineren Volksfesten sieht der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart die Möglichkeit, diese nach dem Veranstaltungsverbot der Bundesregierung ab September stattfinden zu lassen. Die Schausteller und viele Brauereien werden derzeit in Ihrer Existenz bedroht und ein Teil der bayerischen Kultur droht verloren zu gehen. Betonte Ministerpräsident Söder in seiner gestrigen Regierungserklärung noch, dass man Kulturschaffende besser unterstützen will, da Bayern auch ein Kulturland ist, so wird der bayerischen Bier- und Festkultur heute der Todesstoß verpasst. Die zahlreichen Schausteller benötigen nun auch dringend die finanzielle Hilfe aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung. Hier ist von Seiten des Finanzministeriums auf eine schnelle Auszahlung zu achten. Auch Veranstalter und Vereine bedroht die Corona-Krise, weshalb hier umgehend Lockerungen angebracht sind.

Da der Andrang auf kleineren Volksfesten üblicherweise nicht so groß ist wie beim Oktoberfest in München, ist hier genau zu prüfen, ob diese ab September nicht doch stattfinden können. Dass es hierzu besondere Auflagen wie größere Freiflächen und größere Tischabstände in Bierzelten braucht, ist aus hygienischen Gründen geboten. Jedoch nun die gesamte Branche derart unter Corona in existenzbedrohende Schwierigkeiten zu bringen steht in keinem Verhältnis mehr.

Das Gleiche wie für kleinere Volksfeste gilt laut Andreas Winhart auch für die Veranstaltungen von Vereinen und anderen Feierlichkeiten wie Bürgerfeste oder private Hochzeiten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist aufgefordert, hier entsprechende Richtlinien vorzugeben, unter denen größere Feierlichkeiten trotz der Corona-Gefahr stattfinden können.

Die AfD-Faktion im Bayerischen Landtag fordert die regelmäßige Überprüfung der sogenannten „Herdenimmunität“ bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus. Fachleute bezeichnen mit Herdenimmunität die Menge an Personen, welche bereits Antikörper auf einen Virus in sich tragen und somit durch der körpereigene Immunsystem geschützt sind. Derartige Immunitätsraten werden durch Impfungen erreicht oder nach einer überstandenen Infektion. Mit einer Immunitätsrate von rund 70 Prozent der Bevölkerung kann die Infektionsrate deutlich gesenkt werden, da die Weiterverbreitung durch immune Personen weitestgehend unterbunden. Ist ein gewisser Grad an Herdenimmunität erreicht, werden Maßnahmen, wie Ausgangssperren oder Mundschutzpflicht, für weite Teile der Bevölkerung hinfällig.

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Winhart:

„Die derzeitige Praxis nur bestimmte Verdachtsgruppen auf Corona zu testen, gibt keine wissenschaftliche Basis, die derzeitigen Coronamaßnahmen zu legitimieren, da sie nicht das gesellschaftliche, gesundheitliche Gesamtrisiko darstellen, noch geeignet sind, besonders zu schützende Risikogruppen zu identifizieren. Da auch offizielle Stellen von einer hohen Dunkelziffer an Coronainfektionen ausgehen, ist folglich auch davon auszugehen, dass ein großer Teil der Bevölkerung in sich bereits Antikörper gegen Corona trägt. Dies zu untersuchen und folglich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung anzupassen oder aufzuheben, muss nun Priorität für die Staatsregierung bekommen. Daher ist es unerlässlich, die Tests auf Corona breit angelegt auch auf weitere Teile der Bevölkerung umgehend auszuweiten und auch vermutlich gesunde Personengruppen auf Antikörper gegen das Coronavirus zu testen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Langzeitstudie zur Dunkelziffer von Corona-Patienten mit über 3.000 Probanden in München sowie in Teilen im Landkreis Tirschenreuth auch auf die Region Rosenheim auszudehnen. Gerade die Region Rosenheim als Corona-Hot-Spot mit seiner Nähe zu Italien und Österreich, mit vielen Pendlern über die Grenze, dem Starkbierfest Anfang März, den zahlreichen Verkehrswegen durch die Region sowie den urbanen und ländlichen Gebieten sollte hier genauer unter die wissenschaftliche Lupe genommen werden.

Hier stellt Andreas Winhart MdL fest: „Wie man feststellen musste, ist gerade unsere Region in und um Rosenheim besonders von Corona betroffen. Die unzureichenden Corona-Tests in der jüngeren Vergangenheit haben gerade hier vermutlich zu einer sehr hohen Dunkelziffer beigetragen. Die spezifischen Gegebenheiten des Raumen Rosenheim  dürften gerade hier die Ausbreitung von Corona befördert haben. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung folglich eindringlich auf, in die geplante Studie den Raum Rosenheim neben München und dem Landkreis Tirschenreuth ebenfalls mit auf zu nehmen. Die Bürger der Region brauchen Transparenz und die Politik braucht verlässliche Zahlen um in Zukunft vorbereitet zu sein und für Entscheidungen bezüglich Maßnahmen ein adäquate Entscheidungsgrundlage zu haben.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Staatsregierung auf, unmittelbar dafür zu sorgen, dass die Kommunen in Bayern dazu verpflichtet werden, Kita- und Kindergartengebühren für die Zeit der Corona-Maßnahmen umgehend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen. Dies gilt für öffentliche, wie auch für private oder kirchliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Wo keine Leistung erfolgt, dürfen auch keine Gebühren erhoben werden!

Hierzu stellt Andreas Winhart fest:

„Die Staatsregierung hat sich dazu entschieden, obwohl Kitas, Kindergärten als auch Schulen und andere Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona zu schließen. Die Eltern müssen jetzt vielfach die Betreuungsleistung selbst erbringen. Allerdings wurde nicht geregelt, dass auch die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen. Daher ist es nun unerlässlich, den Grundsatz durchzusetzen: Wo keine Leistung erfolgt, fallen auch keine Gebühren an. Die Betreiber von Kindertageseinrichtungen müssen umgehend den Eltern die Gebühren für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen zurückerstatten. Ferner soll der Freistaat, vertreten durch die Staatsregierung, den Kindertageseinrichtungen den für Personalkosten und Unterhalt anfallenden Kostenanteil aus der Kasse des Freistaates ersetzten. Denn wer anschafft, der zahlt bitte auch.“

Steigende Zahlen waren die Basis für die Maßnahmen der Staatsregierung, die aktuellen Maßnahmen gegen das Corona-Virus zu ergreifen. Doch immer mehr Experten haben Zweifel an den Maßnahmen und auch die Zahlenbasis aus den Testergebnissen steht massiv in der Kritik. So werden derzeit Patienten mit starken Symptomen bevorzugt behandelt und getestet. Die Dunkelziffer dürfte aber auf Grund dieser Testpraxis sehr hoch sein, da viele Gruppen erst getestet werden, wenn bereits Symptome erkennbar sind.

Um endlich zu einer genauen Einschätzung zum Wohle der Patienten und aller Risikogruppen kommen zu können, braucht es flächendeckende Tests. Gegen diese sträubt sich derzeit die Staatsregierung sowie die Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählern.

Hierzu stellt der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart (Mitglied im Ausschuss für Gesundheit & Pflege im Bayerischen Landtag) fest:

„Das Ergebnis der bisher durchgeführten Tests ist unzureichend, um darauf derart einschneidende Maßnahmen begründen zu können, wie es die Staatsregierung im Moment macht. Daher muss die Datengrundlage durch Tests in Bayern deutlich verbessert werden, um das Ausmaß und die Gefahr, welche vom Corona-Virus ausgehen, besser einschätzen zu können. Wichtig ist dabei, ganze Bevölkerungsgruppen zu testen – mit oder ohne Symptome.

Die ausgeweiteten Tests sollen zeigen, an welchen Stellen in der Gesellschaft – sei es im familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich – eine Revitalisierungsstrategie greifen kann, d.h. sofern es die gesundheitlichen Aspekte zulassen, wieder zu einer Normalisierung des Lebens übergegangen werden kann. In nicht betroffenen Bereichen muss dies sofort erfolgen. In Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wo man Risikogruppen findet, sollen die Maßnahmen so angepasst werden, dass das Ziel der epidemischen Eindämmung nicht aus den Augen verloren wird, aber wieder verbesserte Lebensqualität gewährleistet werden kann.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die bayerische Staatsregierung auf, im Rahmen der Ausgangs- und Geschäftsbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit, Baumärkte sowie Gärtnereien ab sofort von den Corona-Maßnahmen zu befreien und den Bürgern, nach den Maßregeln der Infektionssicherheit den Einkauf zu den üblichen Geschäftszeiten dort zu ermöglichen. Gerade mit Blick auf die beginnenden Gartensaison sowie dem zu erwartenden schönen Frühlingswetter dürfte es gerade im Sinn der Anti-Corona-Maßnahmen sein, wenn die Menschen sich im heimischen Garten oder auf dem Balkon in Isolation beschäftigen statt sich wie die letzten Wochenenden zahlreich an öffentlichen Orten aufzuhalten. Zudem klagen besonders einheimische Gärtnereien über mangelnde Absatzmöglichkeiten und existenzbedrohende Umsatzverluste, da gerade jetzt in der Hauptsaison viel Geschäft auf Grund der Corona-Maßnahmen wegbricht. Analog zu Supermärkten sollte das Infektionsrisiko aber auch in Baumärkten und Gärtnereien durch Abstandregelungen und Schutzmaßnahmen, wie die freiwillige Verwendung von Mundmasken oder Plexiglasscheiben für die Verkäufer, niedrig gehalten werden. Was im Lebensmittelhandel funktioniert, kann auch in Baumärkten und Gärtnereien funktionieren.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart stellt hierzu fest: „Es gibt deutliche Vorteile, wenn sich die Menschen zu Hause beschäftigen können. Ferner ist das Infektionsrisiko genauso gering wie im Lebensmittelhandel, weshalb eine Diskriminierung von Gärtnereien und Baumärkten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht aufrecht zu halten ist. Auch andere Bundesländer erlauben – trotz Corona-Maßnahmen – den Einkauf in Baumärkten und Gärtnereien.“

Das Coronavirus hat den Freistaat Bayern fest im Griff. Es gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen und auch die Wirtschaft wurde durch behördliche Anordnungen weitgehend heruntergefahren.
Vergleiche mit anderen vom Virus betroffenen Ländern führen jedoch zu der Frage, ob die Eindämmung der Infektionszahlen nicht auch auf anderem Wege gelingen kann. Um den Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten, müssen die aktuell in Deutschland geltenden Maßnahmen daher zeitnah überprüft und eventuell auch angepasst werden. Wir alle sind besorgt wegen der Ausbreitung des Virus und haben Verständnis dafür, dass die Staatsregierung im ersten Moment der Corona Krise starke Beschränkungen des öffentlichen Lebens, sowie der Geschäftstätigkeit im Freistaat erlassen hat.

Es gilt jetzt die Infektionsketten zu unterbrechen, damit unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Vor allem der Schutz der Risikogruppen ist besonders wichtig. Es gilt aber auch festzuhalten, dass andere Staaten, allen voran Südkorea, die Infektionsketten offensichtlich durch entschlossenes und intelligentes Vorgehen weitestgehend unterbrochen haben. Auf Ausgangssperren konnte dort verzichtet werden, was den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden stark begrenzt hat. Wir müssen uns angesichts der dortigen Erkenntnisse fragen, ob dies nicht auch für uns der richtige Weg sein könnte.
Bereits jetzt zeichnet sich ein enormer Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft ab, daher müssen die derzeit geltenden Maßnahmen in Deutschland und der von Bayern beschrittene Weg kritisch überprüft werden. Selbstverständlich müssen die Hilfen für durch Corona-Maßnahmen geschädigte Betriebe unbürokratisch und rasch erfolgen. Ein Stillstand der Wirtschaft über mehrere Monate hinweg könnte jedoch eine regelrechte Pleitewelle bei den Unternehmen und damit verbunden eine Massenarbeitslosigkeit schlimmsten Ausmaßes verursachen. Dies muss um fast jeden Preis verhindert werden. Führende Vertreter der Wirtschaft warnen mittlerweile, dass die Produktion spätestens Ende April wieder hochgefahren werden müsse, andernfalls drohen Arbeitsplatzverluste, die später nicht einfach wieder ausgeglichen werden können.
Die erheblichen Eingriffe in die persönlichen Freiheiten der Bürger erfordern es, alternative Wege zur Bewältigung der Krise in Betracht zu ziehen. Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich und juristisch einwandfrei zu rechtfertigen ist. Es muss daher zeitnah eine Exit Strategie aus diesem Krisenmodus erarbeitet werden, die neben dem Hochfahren der Wirtschaft und dem Schutz vor feindlichen Firmenübernahmen auch die Öffnung der Schulen beinhalten sollte. Der Verzicht auf Großveranstaltungen und der Schutz unserer Grenzen ist in nächster Zeit aber unbedingt beizubehalten.