Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen, die Afrikanische Schweinepest, sowie die langjährige Konzentration und De-Regionalisierung von Schlachtbetrieben, haben nun zu einem sog. Schlachtstau geführt. So fehlen Deutschlandweit wöchentlich 50 000 Schlachtungen, was auch an Bayern nicht spurlos vorbeigeht. Hier entsteht eine noch nie dagewesene Krise, weil alle Teile der Lieferkette betroffen sind. Von der Ferkelaufzucht über die Mastung bis hin zur Vermarktung herrscht große Unsicherheit. Diese neuerlichen Entwicklungen werden nicht nur zu weiteren Preissenkungen führen, sondern mittelfristig im schlimmsten Fall auch dazu, dass das heutige Überangebot schon bald einer Unterversorgung mit Schweinefleisch weicht. Ein Zusammenbruch der Liefer- und Wertschöpfungsketten würde auch das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn schlachtreife Schweine die Mastställe nicht verlassen können.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Die AfD-Fraktion hat bereits am vergangenen Donnerstag mit einem Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft die Initiative vorgeschlagen, einen runden Tisch zu organisieren, um gemeinsam mit betroffenen Behörden auf Kreis- und Landesebene Schweinehaltern, Mästern, Schlächtern und Vermarktern nach tragfähigen Lösungen zum Umgang mit der derzeitigen Absatz- und Produktionskrise von Schweinefleisch zu suchen und eine Abstimmung der Vielzahl an Maßnahmen aus Infektions-, Veterinärwesen-, Arbeits- und Emissionsschutzbestimmungen zu ermöglichen.

Leider haben die Altparteien unseren Vorschlag abgelehnt und nun hören wir, dass Wirtschaftsminister Aiwanger den Schweinebauern Ausnahmeregeln im Bereich Arbeitszeiten für Schlachtbetriebe in Aussicht stellt.

Es ist symptomatisch für diese Staatsregierung, dass der parlamentarische Dialog und die Vorschläge der Opposition nicht gewünscht sind, stattdessen werden fragwürdige Entscheidungsalleingänge von den Ministern bis hin zum Ministerpräsidenten zelebriert.

Das Resultat in diesem Fall soll sein, dass nun Schlachtereien 12-Stundenschichten einführen dürfen, um den Schlachtstau abzuarbeiten. Die daraus resultierenden gesundheitsgefährdenden Folgen für die Mitarbeiter blieben unbeachtet.

Als AfD-Fraktion fordern wir hier eine transparente, ergebnisoffene und breitere Diskussion, an deren Ende eine Lösung gefunden wird, die für alle Beteiligten tragfähig ist.“

„Es geht nicht um die Frage, ob das Verwenden von Bleischrot bei der Jagd an Feuchtgebieten falsch ist oder richtig. Der Bleieintrag durch verwendete Munition bei der Jagd an Gewässern ist als grundsätzlich schädlich erkannt und in etlichen Ländern Europas verboten“, meint der stellvertretende Delegationsleiter der AfD im Europaparlament, Markus Buchheit. Nachdem Jagd und Naturschutz untrennbar verbunden sind, wüssten das auch die europäischen Jagdausübenden. Für Buchheit hat im vorliegenden Entwurf allerdings die angeblich naturschutzorientierte Öko-Lobby ihren Einfluss geltend gemacht. Buchheit, dessen Arbeitsschwerpunkt unter anderem auf Fragen des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene liegt, sieht im Vorhaben der EU-Kommission die Rechte der Verbraucher gefährdet: „Das geplante Bleimunitionsverbot ist ein weiterer ungerechtfertigter Versuch, die Rechte der Waffenbesitzer einzuschränken. Brüssel fordert wieder einmal allgemeine Verbote, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt in einem angemessenen Verhältnis zur Wirklichkeit und gesetzgeberischen Absicht stehen.“

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert in Richtung Brüssel, dass das Ausweichen auf alternative Munitionsarten vor dem Hintergrund der artgerechten Tötung und des Tierschutzes wissenschaftlich umstritten ist und fügt hinzu: „Es gibt bis dato keine rechtlich eindeutige, praktisch kontrollierbare Definition von „Feuchtgebieten“ in den Entwürfen der EU-Kommission. „Feuchtgebiete“ könnten demzufolge selbst Pfützen nach Regenschauern sein.“

Martin Hess, stellv. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hat am 1. Oktober 2020 in einen Antrag gegen ein schrittweises Bleimunitionsverbot in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/22924). Er erklärt: „EU-Kommission und Bundesregierung missbrauchen den Umweltschutz, um schon wieder die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Nicht erst die Verwendung, schon der Besitz von Bleimunition in Feuchtgebieten soll verboten werden. Dadurch droht Jägern und Sportschützen, die solche Gebiete durchqueren oder bewohnen, die Kriminalisierung. Das Munitionsverbot ist unverhältnismäßig, weil es sich auf Pufferzonen erstreckt, die kaum identifizierbar sind. Die Folge ist Verwirrung statt Rechtssicherheit, die Grünen fordern jetzt schon ein generelles Bleimunitionsverbot. Schluss mit dieser Salamitaktik zum Schaden unserer Jäger und Schützen!“

Die AfD-Abgeordneten im EU-Parlament werden deshalb die Initiative von FACE und dem Deutschen Jagdverband unterstützen,  ein Veto des Europäischen Parlaments gegen den Vorschlag der neuesten REACH-Verordnung der EU zur Verwendung von Bleischrotmunition in der Nähe sogenannter Feuchtgebiete zu erreichen. MEP Buchheit: „Ich verlange eine sach- und fachkundige Überarbeitung des Vorschlages unter Hinzuziehung von echten Experten aus der Praxis der Jagd, des polizeilichen Vollzugs und des Naturschutzes vor der Wiedereinbringung in das EU-Parlament.“

Markus Buchheit ist stellvertretender Delegationsleiter der AfD in der Fraktion Identität und Demokratie im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied in den Ausschüssen für Industrie, Verbraucherschutz und Petitionen und ID-Gruppenkoordinator im Ausschuss für internationalen Handel.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Eilanträge gegen den corona-bedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass eine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung nicht vorliege. Wie die Richter weiter erläutern, müssten die Belange der vom Lockdown betroffenen Branchen und Einzelpersonen „gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ zurücktreten. Insbesondere müsse eine drohende Überforderung der „personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems“ vermieden werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Dass die bayerischen Richter sich in ihrer Urteilsfindung nur an vorhandene Rechtsgrundlagen wie die Bayerische Verfassung bzw. das Bundesinfektionsschutzgesetz halten können, entspringt unserem Rechtssystem.

Doch wenn sich die Richter auf fehlerhafte Einschätzungen oder strukturelle Versäumnisse politischer Entscheidungsträger beziehen, dann offenbaren die Gerichtsurteile das wahre Gesicht der Regierenden.

Die von den Richtern apostrophierte `gestiegene Gefahr für Leib und Leben` basiert auf den fehlerhaften PCR-Tests, die ein verfälschtes Bild der tatsächlich Erkrankten schafft. Die kontinuierlich steigende Zahl der Positiv-Getesteten suggeriert ein Schreckensbild von Erkrankten und möglichen Intensivpatienten, worauf die Politik handeln muss.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung das Gesundheitssystem personell wie sachlich nicht zu überfordern. Auch hier bedarf es politischen Handelns.

Beide genannten Aspekte hätten eine Berechtigung, wären sie nicht Resultat des Handelns von Söder und der Bayerischen Staatsregierung.

Sowohl der Einsatz des wissenschaftlich umstrittenen PCR-Tests, sowie die unzureichende Vorbereitung auf einen Pandemiefall basieren auf den Entscheidungen der Regierung.

Daher können wir festhalten, dass die hausgemachten Probleme, welche die Politik verursacht hat, nun für den Lockdown als Begründung angebracht werden. Und am Schluss bestätigen die Richter indirekt dieses Totalversagen von Söder und Co. Hier sind wahren Schuldigen für die allgemeine Krise zu suchen.“

Das RKI hat neue Empfehlungen zur künftigen Durchführung von Corona-Tests ausgegeben, die auf eine Änderung der bayerischen Teststrategie abzielen. Danach sollen sich nur jene Menschen testen lassen, die nach einem Quarantäne-Aufenthalt eine gesundheitliche Verschlechterung verspüren bzw. mehrere Krankheitssymptome aufweisen. Ministerpräsident Markus Söder will trotz dieses Rates des RKI jedoch weiterhin an seiner „bayerischen Teststrategie“ festhalten, die es allen Bürgern, auch jenen ohne Symptome, erlaubt, sich kostenlos testen zu lassen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Nachdem sich Söder nun weigert, die Empfehlungen des RKI anzunehmen, müssen wir konstatieren, dass seine Corona-Politik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und jegliche Verhältnismäßigkeit verloren hat.
Söder zeigt sich wiederholt beratungsresistent, obwohl er in zahlreichen Pressekonferenzen behauptet hat, seine Entscheidungen würden auf Expertenratschläge zurückgehen.
Das gefährliche Halbwissen, das den bayerischen Corona-Maßnahmen zugrundeliegt, stammt offensichtlich einzig und allein von Söder selbst.
Der Ministerpräsident scheint sich in Corona-Fragen für allwissend zu halten und betreibt seine Alleingänge daher unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Lebenswirklichkeit der bayerischen Bürger.
Wir fordern Söder auf, endlich seine Politik der Alleingänge zu beenden und seine Entscheidungen auf eine breite, evidenzbasierte Grundlage zu stellen. Sinnlose Massentestungen, deren Ergebnisse nicht ins Verhältnis zu den tatsächlich erkrankten und verstorbenen Patienten gesetzt werden, verfälschen das Bild der Realität.
Söders politischer Tunnelblick führt uns nicht zum Licht am Ende des Tunnels, sondern direkt gegen die Mauer der brutalen Folgen seiner politischen Entscheidungen!“

Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Die AfD-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang einen Antrag gestellt, der die Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge in den Vordergrund rückt. Dadurch sollen sowohl ein gesundheitlicher und wirtschaftlicher Kollaps verhindert als auch unnötige Kollateralschäden vermieden werden.

Ein paar eigene Gedanken: Der vorliegende Gesetzentwurf von Union und SPD soll vordergründig eine legislative Basis für den rechtmäßigen Umgang mit Infektionsausbrüchen von nationaler Tragweite darstellen.

In Wahrheit liefert er jedoch die gesetzliche Verankerung von staatlicher Willkür und ermächtigt die Regierung dazu, grundlegende Freiheitsrechte auszuhebeln.

Der Gesetzentwurf bedient sich äußerst ungenauer und dehnbarer Adjektive wie ‚bedrohlich‘, ohne eine Situation anhand wissenschaftlich basierter Fakten zu beschreiben.

Darüber hinaus werden Grenzwerte für die Einführung von schwerwiegenden oder ‚massiv einschränkenden‘ Maßnahmen festgelegt, die keiner wissenschaftlich fundierten Studie entstammen und nicht evidenzbasiert eruiert wurden. Diese Grenzwerte, die allen Maßnahmen zugrunde liegen, wurden willkürlich von Söder und Merkel bestimmt.

Insgesamt ist das vorgelegte Regelwerk eine gefährliche Ansammlung von massiven Grundrechtseingriffen. Deren Rechtfertigung sowie die Definition einer Pandemie von nationaler Tragweite bleiben intransparent und willkürlich.

Als AfD lehnen wir diesen Versuch ab, die bisherigen fatalen Fehlgriffe der Regierungen von Merkel und Söder mit einem Gesetz reinzuwaschen.

Den Bürgern in Deutschland und insbesondere in Bayern kann man die nötige Eigenverantwortung und Selbstdisziplin zutrauen, um Viruserkrankungen zu überwinden. Dies haben die Menschen in den letzten Jahrzehnten hinreichend bewiesen. Daher brauchen sie kein Gesetz zur Scheinlegitimation von Bevormundung und Freiheitsberaubung!

Das RKI hat heute mitgeteilt, dass die Labore, in denen die massenhaft vorgenommenen PCR-Tests ausgewertet werden, an ihre Kapazitätsgrenzen angelangt sind. Daher seien in den letzten Tagen über 100.000 Tests in der Warteschleife hängen geblieben. Diese Situation, die zu langen Wartezeiten bei den Getesteten führt, erzeugt Unsicherheit und verfälscht die Datenerfassung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:
„Ist man früher bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Schnupfen zum Arzt gegangen, um sich auf das Grippe-Virus untersuchen zu lassen, werden heute massenhaft Menschen ohne jegliche Symptome auf bloßen Verdacht getestet.
Die Folge dieser Massentestungen ist, dass die Labore überlastet sind und nicht mehr die gesundheitlich notwenigen Untersuchungen wirklich kranker Patienten durchführen können. Die Kapazitäten der Labore werden zweckentfremdet und vergeudet.
Darüber hinaus ist nicht jeder Positiv-Getestete wirklich infiziert oder ernstlich krank. Die Resultate der kumuliert zusammengefassten Positiv-Getesteten zeigen also ein verfälschtes Bild der Realität, was die Hysterie-Spirale weiter antreibt.
Wir fordern daher die Staatsregierung dazu auf, Massentestungen, insbesondere bei Menschen ohne Symptome, einzustellen. Die Kapazitäten in den Laboren sollen stattdessen für Risikopatienten und Risikoberufsgruppen genutzt werden. Zudem sollen Laborkapazitäten auch wieder zur Untersuchung anderer Erkrankungen zur Verfügung stehen, anstatt durch PCR-Massentests völlig absorbiert zu werden. Es darf nicht sein, dass die einseitige Fixierung auf Corona in den Testlaboren womöglich Menschenleben kostet.
Aus diesem Grund fordere ich persönlich die Bevölkerung auf, den Sinn und Zweck von PCR-Tests zu überdenken und sich nur bei Krankheitssymptomen testen zu lassen.

Der AfD Landtagsabgeordnete fordert die Kassenärztliche Vereinigung auf, mit sofortiger Wirkung das Sonntags-Coronatest-Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit sofortiger Wirkung einzustellen. Hier liegt aus seiner Sicht eine absolut verfehlte Prioritätensetzung vor. Während Schmerzpatienten oder Patienten mit schwerwiegenden Symptomen stundenlang auf den KVB Arzt warten, beschäftigte sich die mobile Einheit des KVB im Raum Rosenheim am gestrigen Sonntag offensichtlich damit, der Corona-Hysterie freien Lauf zu lassen und Corona-Tests an Patienten vorzunehmen, damit diese schnell an ihr Testergebnis kommen. Der Auftrag des Bereitschaftsärztlichen Dienstes ist damit völlig verfehlt!

Hierzu nimmt AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart wie folgt Stellung:

„Den notleidenden Patienten ist dies irre Priorisierung nicht beizubringen. Ich sehe das als Skandal! Während weniger mobile Patienten auf das Auto des KVB Bereitschaftsdienstes unter Umständen stundenlang warten, die KVB Praxen in den Kliniken voll sind, beschäftigt sich an einem Sonntag eine Ärztin der KVB Bereitschaftsdienstes Rosenheim allen Ernstes mit Corona-Tests, wobei mit dem Testzentrum an der Loretowiese sowie den zahlreichen Arztpraxen wirklich genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen, wenn Menschen sich unbedingt auf Corona testen lassen wollen. Die KVB kommt aus meiner Sicht ihrem ärztlichen Bereitschaftsdienst hier nicht auftragskonform nach. Man muss sich schon fragen, ob die KVB hier entgegen ihrem Auftrag handelt, wenn Menschen im Heimservice am Sonntag an der Haustür getestet werden. Entsprechende Prüfungen, ob die betreffende Ärztin und die KVB im allgemeinen hier entgegen dem hippokratischen Eid Menschen selektiert hat und somit Patienten mit Scherzen nachrangig behandelt hat, gleichzeitig aber der allgemeinen Corona-Hysterie gefolgt, sind eingeleitet.

Ich fordere die KVB, insbesondere im Raum Rosenheim auf, mit sofortiger Wirkung diesen Sonntags-Test-Service einzustellen, auf die Corona-Testung in den Testzentren und Arztpraxen zu verweisen und die Entscheider für diesen Sonntags-Test-Service vor der eigenen Haustür zur Rechenschaft zu ziehen! Ein Corona-Test ist nicht überlebenswichtig, ein zu spät entdeckter Schlaganfall oder ähnliches aber definitiv.“

Die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzesentwurf für die kommende Plenarsitzung im Bayerischen Landtag eingebracht, der die bisherigen Pandemie-Verordnungen in eine Gesetzesform überführen soll. Hierbei sollen nicht nur Alltagsregelungen, wie Lüften und Abstandsregeln, legislativ bestimmt werden, vielmehr sollen massive Grundrechtseingriffe, wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit, in einem Gesetz verankert werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:

„Nachdem Ministerpräsident Söder sich seit einiger Zeit im Wahlkampfmodus befindet, haben nun auch die Grünen entschieden sich aus Bayern für eine Bundeskoalition anzubiedern.

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll nicht nur zeigen, dass man mit den sog. Corona-Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung absolut mitgeht, er soll darüber hinaus auch die Bereitschaft signalisieren, dass die Grünen diese Politik der Angstmacherei und Panik in einen dauerhaften Zustand überführen wollen.

Als AfD fordern wir Bundes- und Landesregierung auf, die künstliche Fortführung eines nationalen Gesundheitsnotstandes zu beenden. Dieser sog. Pandemie-Zustand darf nicht zur Normalität werden, denn eine Gesellschaft, die permanent im Ausnahmezustand lebt, kann sich nicht weiterentwickeln und wird auf kurz oder lang tatsächlich chronische Krankheitsbilder hervorbringen.

Ein Gesetz, das diesen Ausnahmezustand in eine legislative Dauerform bringt, bedeutet den Anfang vom Ende unserer Freiheit und unserer demokratischen Grundordnung.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart zeigt sich in einer ersten Reaktion entsetzt über den Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung, die Region Süd-Ost-Oberbayern in die Endlagersuche einzubinden, aus ideologischen Gründen aber den Salzstock Gorleben, welcher bislang als Endlager konzipiert war, aus der Endlagersucher bis 2031 heraus zu nehmen.

Hierzu stellt Andreas Winhart MdL fest:

„Ein Endlager in der Region Rosenheim, Mühldorf, Altötting wäre für die Region nicht nur touristisch der Todesstoß, auch Immobilienbesitzer und Investoren stehen mit einer Weiterverfolgung eines Endlagers in unserer Region vor einem großen Problem, da die Preise erdrutschartig sinken. Alleine die jetzige Diskussion über einen Standort in der Region, wird negative Auswirkungen haben, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Endlagerung von Atommüll in Süd-Ost-Oberbayern aus geologischen Gründen kaum gegeben ist. Man versucht hier einen ländlichen Standort nahe der Landesgrenzen ins Spiel zu bringen, damit sich möglichst wenige deutschlandweit davon betroffen fühlen.

Persönlich präferiere ich statt einer Endlagersuche verstärkte Investitionen in die Kerntechnikforschung um neue Technologien wie den Dual-Fluid-Reaktor, welcher beispielsweise ermöglicht, hochradioaktives Material quasi bis zum letzten Atom aufzubrauchen.

Ich fordere die Staatsregierung auf, mit aller möglichen Vehemenz auch nur potentiellen Standorten entgegen zu treten und bei der Kerntechnikforschung den Weg frei zu machen für zukunftsweisende Technologien, welche Deutschland energetisch unabhängiger machen können.“

Vor dem für Dienstag geplanten „Corona-Gipfel“ der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Bayerns Landeschef Markus Söder eine bundesweite „Corona-Ampel“ gefordert. Nach seinem Vorschlag solle diese „auf gelb springen“, wenn es in einem Landkreis 35 oder mehr Infizierte pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Als Maßnahmen zur Eindämmung der angeblichen Corona-Pandemie könnten dann Tests für bestimmte Risikogruppen angeordnet, Bundesligaspiele ohne Zuschauer ausgetragen und die Maskenpflicht in Schulgebäuden ab der fünften Klasse auch auf den Unterricht ausgeweitet werden. Steigt die Zahl auf 50 Infizierte, soll bei privaten Veranstaltungen die erlaubte Teilnehmerzahl auf ein Viertel der bis dahin jeweils geltenden Zahl beschränkt werden. Auf öffentlichen Plätzen soll dann eine Maskenpflicht gelten. Weitere Maßnahmen sind frühere Sperrstunden und Einschränkungen beim Verkauf von Alkohol.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, stellt dazu folgendes fest:

„Offenbar reicht es Söder nicht mehr, die bayerischen Bürger mit seinem System der Panikmache und der Einschränkung von Bürgerrechten zu drangsalieren, sondern er möchte es nun auf ganz Deutschland ausweiten. Besonders hinterhältig ist dabei sein Plan, den Kommunen vordergründig die Entscheidungsfreiheit bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen zu überlassen. Er kann damit doppelgleisig fahren: Einerseits schürt er weiterhin ungerechtfertigte Ängste und inszeniert sich als Krisenmanager und Gesundheitsschützer; andererseits schiebt er den Kommunen den Schwarzen Peter zu, wenn die Bevölkerung zurecht gegen weitere unnötige Vorschriften und Grundrechtsbeschränkungen opponiert. Die Verantwortung für die neuen Einschränkungen und Belastungen liegt nach seinem Konzept ja bei den Kommunen.
Die AfD tritt Söders Ansinnen, von den verheerenden Folgen seiner Politik abzulenken und den Städten und Gemeinden unpopuläre Verpflichtungen aufzuerlegen, entschieden entgegen. Kommunale Verantwortungsträger und Verwaltungsmitarbeiter dürfen nicht zu Sündenböcken für Söders angstgesteuerte, freiheitsfeindliche Politik werden.“