Zahlreiche Presseberichte zur Sicherung der Gehälter von Krankenhausbeschäftigten mehren die Sorge, dass der medizinischen Versorgung in Bayern der finanzielle Kollaps droht. Hierzu hat die Corona-Krise mit dem damit verbundenen Zurückhalten von Krankenhauskapazitäten für Covid-19-Erkrankte massiv dazu beigetragen. Ferner ist bekannt, dass zahlreiche Patienten unter der Verschiebung von Operationen oder anderer Behandlungen leiden. Daher fordert die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag die Aufhebung des Katastrophenfalls, damit Patienten ohne Covid-19 wieder verstärkt behandelt werden können und sich die zahlreichen kleinen bayerischen Klinikstandorte finanziell erholen können.

Der gesundheits- und krankenhauspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, stellt hierzu fest:

„Die Zusagen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, eine Gehaltsgarantie für die Krankenhausmitarbeiter zu geben, ist aufgrund der aktuellen Lage mehr als notwendig, löst aber das Problem im Kern nicht. Selbstverständlich ist, dass die Pflegenden in den Krankenhäusern ihren Lohn bekommen müssen. Ferner müssen auch kurz- und mittelfristig bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegenden in bayerischen Krankenhäusern geschaffen werden, wie beispielsweise mehr Pflegepersonal auf den Stationen. Die Anreize, einen Pflegeberuf zu erlernen fehlen seit vielen Jahren. Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung erleiden zahlreiche Kliniken gerade in Bayern erhebliche finanzielle Verluste. Es besteht die Gefahr, dass Kliniken dadurch nun umso mehr finanziell ausbluten, da sie Kapazitäten bereithalten müssen. Kleine Standorte werden auf Dauer finanziell geschädigt und es droht, analog zur Bertelsmann-Studie im Krankenhauswesen von 2019, eine Konzentration auf große Klinikstandorte. Dies gilt es aus Sicht der Patienten, deren Angehörigen sowie des Klinikpersonals zu verhindern. Gerade jetzt in der Corona-Krise, aber auch schon in anderen Katastrophenlagen hat sich die möglichst wohnortnahe, dezentrale Krankenhauslandschaft in Bayern mit vielen Kliniken bewährt.
Da der Staatsregierung nach der Katastrophenfall in erster Linie aus organisatorischen Gründen ausgerufen wurde, dieser aber die kleinteilige Kliniklandschaft in Bayern ruiniert, ist dieser Katastrophenfall mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“

Im Rahmen der heutigen Sondersitzung des Bayerischen Landtags hat die AfD-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag die sofortige Rücknahme der Lockdown-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung gefordert. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist durch die zahlreichen Entscheidungen der Staatsregierung nicht mehr gegeben, so der Antrag.

Als Reaktion auf den beschlossenen harten Lockdown hat die AfD-Fraktion ihre zentralen Forderungen in 10 Punkten zusammengefasst. So sollen das Weihnachtsfest im privaten Bereich nicht weiter reguliert und Gottesdienste zu Weihnachten ohne Auflagen gestattet werden. Risikopatienten sollen zu Hause wie auch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen täglich mit mindestens einer frischen FFP2-Schutzmaske ausgestattet werden – in Krankenhäusern und Pflegeheimen nach Bedarf auch mit mehreren am Tag. Darüber hinaus sollen Gastronomiebetriebe wieder geöffnet und Veranstaltungen zugelassen werden, wobei dieselben Hygienekonzepte greifen können, die sich im Sommer 2020 bewährt haben.

Weiterhin ist die Diskriminierung von Personen mit Maskenbefreiung sofort zu beenden. PCR-Tests sollen nur bei vorhandenen Symptomen einzelner Patienten durchgeführt werden und einen maximalen CT-Wert von 30 aufweisen dürfen. Die Quarantäne ist nach 5 Tagen ohne weiteren PCR-Test zu beenden. Schließlich sollen die Testergebnisse aus PCR-Tests innerhalb von 24 Stunden den Getesteten übermittelt und die Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter auf Risikogruppen beschränkt werden. Auch die Antigen-Schnelltests sollen nur in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen zulässig sein. Demnach dürfen diese keine Zugangsbeschränkung für Geschäfte, den öffentlichen (Nah-) Verkehr oder sonstige Einrichtungen darstellen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Es gibt ein klares und anwendbares, zielgerichtetes und lösungsorientiertes AfD-10-Punkte-Gegenkonzept zum sogenannten Krisenmanagement der Staatsregierung.

Söder fährt mit seinem Kurs Bayern an die Wand, schadet der Wirtschaft auf Jahre, gefährdet unseren Wohlstand und erzielt den gewünschten Erfolg bei der Bekämpfung von Corona trotzdem nicht, wie er selbst einräumt.

Es ist allerhöchste Zeit, jetzt den Kurs zu wechseln!“

Das Rosenheimer RoMed-Klinikum hält an seinem faktischen Besuchsverbot fest. Lediglich in Ausnahmefällen kann man einen Besuchsschein beantragen und selbst dann muss der Besucher einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert dies scharf:

„Zum einen darf ein PCR-Test, der bekanntlich eine hohe Fehlerquote aufweist, nicht zum Einlasskriterium werden, wenn man seine Verwandten oder Bekannten besuchen möchte. Zum anderen kann auch innerhalb der vorgegebenen 48 bzw. 72 Stunden schon lange wieder eine Infektion eintreten.

Darüber hinaus werden nicht nur die Besucherrechte massiv beschnitten, sondern vor allem auch die Patientenrechte. Patienten benötigen gerade in schweren Zeiten die Unterstützung und den Beistand der Menschen, die ihnen nahestehen. Zudem ist das Klinikpersonal seit vielen Jahren ohnehin überlastet und wird so weiterem Stress und Mehraufwand ausgesetzt, was niemandem zu Gute kommt.

Die RoMed-Kliniken sollten schnellstmöglich ihre Strategie überdenken, um nicht weiteren Schaden anzurichten. Eine solch unsoziale Klinik-Politik, dazu in der Weihnachtszeit, ist mit unseren Grundrechten nicht vereinbar.

Eine Lösung dabei wäre, die Antigentests für Besucher beim Betreten der Standorte der RoMed-Kliniken durchzuführen. Diese 10- 15 Minuten Wartezeit kann jedem Besucher zugemutet werden und man hat ein aktuelles Ergebnis, ohne die knappen Laborkapazitäten zu belasten. Die RoMed Klinken sollen hierzu Antigentests in ausreichender Menge für alle Besucher vorhalten.“

Heute fand im Bayerischen Landtag die zweite Befragung der Staatsregierung statt. Die AfD-Fraktion bat um Klärung, wie der Impfprozess an den Impfstationen verlaufen soll. Außerdem wollte sie von der Gesundheitsministerin wissen, ob Ärzte, Krankenschwestern oder -pfleger, die die Impfung verabreichen werden, sich selbst impfen lassen müssen.
In ihrer Antwort veranschlagte Gesundheitsministerin Huml für jeden einzelnen „Impfling“ eine Imfdauer von 15 Minuten, wobei der Patient über den Impfstoff informiert wird und seine schriftliche Zustimmung geben muss. Danach soll es eine 30-minütige Wartezeit geben, um etwaige Sofort-Reaktionen auf die Impfung beobachten zu können. Hinsichtlich des Impfstatus des medizinischen Personals in den Impfzentren betonte Huml, dass „bisher im Bundesgebiet keine Impfpflicht vorgesehen“ ist, so dass sich auch die Ärzte und Krankenpfleger freiwillig entscheiden könnten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:

„Mit ihrer Antwort hat Gesundheitsministerin Huml unsere Auffassung bestätigt, dass die von der Staatsregierung ausgearbeitete Impfstrategie unrealistisch ist.
Wenn man 15 Minuten pro sogenanntem Impfling ansetzt und zusätzliche 30 Minuten Beobachtungszeit vorsieht, kann man sich ausrechnen, wie viele Menschen tatsächlich am Tag geimpft werden können. Beispielsweise könnten nach den Vorgaben von Ministerin Huml im einem Impfzentrum mit vier Ärzten im besten Fall zwischen 160 und 200 Menschen am Tag geimpft werden. Das würde bedeuten, dass man z.B. für den Landkreis Rosenheim fast vier Jahre bräuchte, um die gesamte Bevölkerung zu impfen. Selbst bei einer Beschleunigung des Prozesses würde es immer noch zwei Jahre dauern.
Bezüglich der Impfvorgaben für medizinisches Personal konnte die Ministerin ebenfalls keine verbindliche Antwort geben. Die Staatsregierung hoffe, dass es bei Ärzten und Krankenschwestern eine hohe Impfbereitschaft geben wird. Daher sei eine Impfpflicht – bisher – in Deutschland nicht vorgesehen.
Als Fazit kann man festhalten, dass diese Impfstrategie realitätsfremd ist und Pannen, wie bei den Testungen, vorprogrammiert sind. Auch die sehr wahrscheinliche Impfverpflichtung für das medizinische Personal, die es schon bei anderen Impfungen gibt, sehen wir sehr kritisch.“

Die absehbare Zulassung eines genbasierten SARS-CoV-2-Impfstoffes wird in den Medien als eine Art Befreiungsschlag gefeiert. Jedoch werden durch das stark verkürzte Zulassungsverfahren wesentliche Fragen zu Nebenwirkungen und langfristigen Risiken ausgeklammert. Experten, wie Prof. Stephan Becker vom Institut für Virologie der Universität Marburg, bestätigen, dass die Geimpften selbst die Daten dazu liefern sollen, aus denen man in einigen Jahren Rückschlüsse auf Schäden ziehen kann. Der Sinn einer Notfallzulassung, so Prof. Becker, ist ja, dass man während des Impfens die benötigten Sicherheitsdaten sammelt. Darüber hinaus habe die Wissenschaftsgemeinschaft noch keine Kenntnis über die Ergebnisse der Impfstudien, die von den Pharmaunternehmen präsentiert wurden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Bei der geplanten und voreilig umjubelten Corona-Impfung haben wir zwei grundlegende Probleme: die bislang überhaupt nicht erforschten und sehr wahrscheinlichen Nebenwirkungen, sowie die ungeklärte Haftung bei Impfschäden.
Wichtige Fragen bleiben völlig offen – etwa diejenigen, ob geimpfte Personen weiterhin SARS-CoV-2 auf andere Menschen übertragen können, oder ob die Impfstoffe aufgrund einer Immunreaktion gegen Syncytin-1 einen Einfluss auf die Fertilität haben und Menschen sogar unfruchtbar machen können.
Auch die Fragen, ob die Impfung schwangerer Frauen das ungeborene Kind schädigt oder der Impfstoff die Muttermilch kontaminiert, wurden vom Gesundheitsministerium nicht beantwortet.
Ebenso ist nicht geklärt, wie der Impfstoff bei Risikogruppen mit Vorerkrankungen wirkt, da solche Personen nicht unter den Impf-Probanden waren.
Angesichts der ungeklärten Nebenwirkungen, der intransparenten Haftungsverhandlungen, auch auf EU-Ebene, sowie der Ungewissheit einer staatlichen Haftungsübernahme bei Impfschäden fordern wir ein einjähriges Moratorium für den SARS-CoV-2-Impfstoff, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
Wir dürfen nicht zulassen, dass an der Bevölkerung Deutschlands ein gigantisches Impfexperiment mit völlig ungewissem Ausgang durchgeführt wird!“

Ministerpräsident Markus Söder hat die Verlängerung des Verbots von Skitourismus, Lift- und Gondelbetrieb bis zum 10. Januar verkündet. Nicht nur zahlreiche Liftbetreiber sowie Hotel- und Gaststätteninhaber in Bayern haben diese Entscheidung kritisiert, sondern auch Tier- und Umweltschützer weisen auf die ökologischen Schäden der neuerlichen Maßnahmenverlängerung hin.

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, stellt dazu fest:

„Wieder einmal hat der Ministerprädient in einem Alleingang viele Menschen mit einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung vor den Kopf gestoßen.
Söders Corona-Tunnelblick gefährdet neben den Menschen, die vom Tourismus leben, nun auch die Tierwelt und ihren Lebensraum in den bayerischen Bergen.
Wenn jetzt die Skilifte und Gondeln geschlossen bleiben, ist zu erwarten, dass sich Hunderte Touristen und Skiwanderer außerhalb der präparierten Wege und Pisten durch die Wälder bewegen.
Ein solcher Ansturm könnte für die Wildtiere, ihren Gesamtbestand und ihre gesundheitlichen Verhältnisse fatale Folgen haben. Insbesondere in den Wintermonaten ist Ruhe für die Wildtiere von entscheidender Bedeutung. Schon seit Jahren weisen Wildschützer und Jäger die Touristen darauf hin, dass die Wildtiere bei ihrer artgemäßen Überwinterung nicht gestört werden sollen.
Aus diesem Grund fordere ich Ministerpräsident Söder auf, seine Entscheidung zu überdenken und den Tierschutz zu beachten. Darüber hinaus werden durch das Lift- und Gondelverbot auch die Rettungseinsätze der Bergwacht gefährdet und damit Menschenleben aufs Spiel gesetzt.
Herr Söder, erlauben Sie den Menschen, in den bayerischen Bergen auf geordnete Weise Wintersport zu betreiben! Gerade in der Natur besteht am wenigsten Ansteckungsgefahr, und die Skiliftbetreiber haben aufwändige Hygienekonzepte ausgearbeitet.“


Bei der letzten Verschärfung und Vertiefung der Lockdown-Maßnahmen hat Ministerpräsident Markus Söder die Reisen in Skigebiete, auch Tagesausflüge, mit einer daraus resultierenden Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen verbunden. Österreich, dessen Tourismusbranche stark von ausländischen Besuchern, insbesondere im Winter, abhängt, hat nun reziprok reagiert. So hat Österreich nun für alle Einreisenden, die aus Risikogebieten kommen, zu denen auch Deutschland gehört, eine Quarantänepflicht beschlossen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und oberbayerische AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart sagt hierzu:
„Ministerpräsident Söder hat bereits mit der Testpflicht für Berufspendler für Unmut bei unseren österreichischen Nachbarn gesorgt. Auch die ständigen Anspielungen auf den Fall Ischgl kommen in der Alpenrepublik nicht gut an.
Wir haben, insbesondere in den bayerischen Grenzregionen eine sehr intensive Beziehung und einen regen Austausch mit Österreich, was für beide Länder vorteilhaft ist.
Die unnötige Verschärfung der Rhetorik, aber auch die neuerlichen Quarantänebestimmungen von Söder belasten nun die grenzüberschreitenden Beziehungen.
Aus diesem Grund fordern wir die Bayerischen Staatsregierung auf, die Infektionsschutzmaßnahmen, die sich direkt auf den grenzübergreifenden Austausch beziehen zu lockern.
Das Skifahren an der freien Luft ist nicht nur für die physische Gesundheit wichtig, auch die ohnehin bei vielen belastete Psyche kann bei Outdoor-Aktivitäten gestärkt werden.“

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen, die Afrikanische Schweinepest, sowie die langjährige Konzentration und De-Regionalisierung von Schlachtbetrieben, haben nun zu einem sog. Schlachtstau geführt. So fehlen Deutschlandweit wöchentlich 50 000 Schlachtungen, was auch an Bayern nicht spurlos vorbeigeht. Hier entsteht eine noch nie dagewesene Krise, weil alle Teile der Lieferkette betroffen sind. Von der Ferkelaufzucht über die Mastung bis hin zur Vermarktung herrscht große Unsicherheit. Diese neuerlichen Entwicklungen werden nicht nur zu weiteren Preissenkungen führen, sondern mittelfristig im schlimmsten Fall auch dazu, dass das heutige Überangebot schon bald einer Unterversorgung mit Schweinefleisch weicht. Ein Zusammenbruch der Liefer- und Wertschöpfungsketten würde auch das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn schlachtreife Schweine die Mastställe nicht verlassen können.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Die AfD-Fraktion hat bereits am vergangenen Donnerstag mit einem Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft die Initiative vorgeschlagen, einen runden Tisch zu organisieren, um gemeinsam mit betroffenen Behörden auf Kreis- und Landesebene Schweinehaltern, Mästern, Schlächtern und Vermarktern nach tragfähigen Lösungen zum Umgang mit der derzeitigen Absatz- und Produktionskrise von Schweinefleisch zu suchen und eine Abstimmung der Vielzahl an Maßnahmen aus Infektions-, Veterinärwesen-, Arbeits- und Emissionsschutzbestimmungen zu ermöglichen.

Leider haben die Altparteien unseren Vorschlag abgelehnt und nun hören wir, dass Wirtschaftsminister Aiwanger den Schweinebauern Ausnahmeregeln im Bereich Arbeitszeiten für Schlachtbetriebe in Aussicht stellt.

Es ist symptomatisch für diese Staatsregierung, dass der parlamentarische Dialog und die Vorschläge der Opposition nicht gewünscht sind, stattdessen werden fragwürdige Entscheidungsalleingänge von den Ministern bis hin zum Ministerpräsidenten zelebriert.

Das Resultat in diesem Fall soll sein, dass nun Schlachtereien 12-Stundenschichten einführen dürfen, um den Schlachtstau abzuarbeiten. Die daraus resultierenden gesundheitsgefährdenden Folgen für die Mitarbeiter blieben unbeachtet.

Als AfD-Fraktion fordern wir hier eine transparente, ergebnisoffene und breitere Diskussion, an deren Ende eine Lösung gefunden wird, die für alle Beteiligten tragfähig ist.“

„Es geht nicht um die Frage, ob das Verwenden von Bleischrot bei der Jagd an Feuchtgebieten falsch ist oder richtig. Der Bleieintrag durch verwendete Munition bei der Jagd an Gewässern ist als grundsätzlich schädlich erkannt und in etlichen Ländern Europas verboten“, meint der stellvertretende Delegationsleiter der AfD im Europaparlament, Markus Buchheit. Nachdem Jagd und Naturschutz untrennbar verbunden sind, wüssten das auch die europäischen Jagdausübenden. Für Buchheit hat im vorliegenden Entwurf allerdings die angeblich naturschutzorientierte Öko-Lobby ihren Einfluss geltend gemacht. Buchheit, dessen Arbeitsschwerpunkt unter anderem auf Fragen des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene liegt, sieht im Vorhaben der EU-Kommission die Rechte der Verbraucher gefährdet: „Das geplante Bleimunitionsverbot ist ein weiterer ungerechtfertigter Versuch, die Rechte der Waffenbesitzer einzuschränken. Brüssel fordert wieder einmal allgemeine Verbote, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt in einem angemessenen Verhältnis zur Wirklichkeit und gesetzgeberischen Absicht stehen.“

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert in Richtung Brüssel, dass das Ausweichen auf alternative Munitionsarten vor dem Hintergrund der artgerechten Tötung und des Tierschutzes wissenschaftlich umstritten ist und fügt hinzu: „Es gibt bis dato keine rechtlich eindeutige, praktisch kontrollierbare Definition von „Feuchtgebieten“ in den Entwürfen der EU-Kommission. „Feuchtgebiete“ könnten demzufolge selbst Pfützen nach Regenschauern sein.“

Martin Hess, stellv. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hat am 1. Oktober 2020 in einen Antrag gegen ein schrittweises Bleimunitionsverbot in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/22924). Er erklärt: „EU-Kommission und Bundesregierung missbrauchen den Umweltschutz, um schon wieder die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Nicht erst die Verwendung, schon der Besitz von Bleimunition in Feuchtgebieten soll verboten werden. Dadurch droht Jägern und Sportschützen, die solche Gebiete durchqueren oder bewohnen, die Kriminalisierung. Das Munitionsverbot ist unverhältnismäßig, weil es sich auf Pufferzonen erstreckt, die kaum identifizierbar sind. Die Folge ist Verwirrung statt Rechtssicherheit, die Grünen fordern jetzt schon ein generelles Bleimunitionsverbot. Schluss mit dieser Salamitaktik zum Schaden unserer Jäger und Schützen!“

Die AfD-Abgeordneten im EU-Parlament werden deshalb die Initiative von FACE und dem Deutschen Jagdverband unterstützen,  ein Veto des Europäischen Parlaments gegen den Vorschlag der neuesten REACH-Verordnung der EU zur Verwendung von Bleischrotmunition in der Nähe sogenannter Feuchtgebiete zu erreichen. MEP Buchheit: „Ich verlange eine sach- und fachkundige Überarbeitung des Vorschlages unter Hinzuziehung von echten Experten aus der Praxis der Jagd, des polizeilichen Vollzugs und des Naturschutzes vor der Wiedereinbringung in das EU-Parlament.“

Markus Buchheit ist stellvertretender Delegationsleiter der AfD in der Fraktion Identität und Demokratie im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied in den Ausschüssen für Industrie, Verbraucherschutz und Petitionen und ID-Gruppenkoordinator im Ausschuss für internationalen Handel.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Eilanträge gegen den corona-bedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass eine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung nicht vorliege. Wie die Richter weiter erläutern, müssten die Belange der vom Lockdown betroffenen Branchen und Einzelpersonen „gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ zurücktreten. Insbesondere müsse eine drohende Überforderung der „personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems“ vermieden werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Dass die bayerischen Richter sich in ihrer Urteilsfindung nur an vorhandene Rechtsgrundlagen wie die Bayerische Verfassung bzw. das Bundesinfektionsschutzgesetz halten können, entspringt unserem Rechtssystem.

Doch wenn sich die Richter auf fehlerhafte Einschätzungen oder strukturelle Versäumnisse politischer Entscheidungsträger beziehen, dann offenbaren die Gerichtsurteile das wahre Gesicht der Regierenden.

Die von den Richtern apostrophierte `gestiegene Gefahr für Leib und Leben` basiert auf den fehlerhaften PCR-Tests, die ein verfälschtes Bild der tatsächlich Erkrankten schafft. Die kontinuierlich steigende Zahl der Positiv-Getesteten suggeriert ein Schreckensbild von Erkrankten und möglichen Intensivpatienten, worauf die Politik handeln muss.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung das Gesundheitssystem personell wie sachlich nicht zu überfordern. Auch hier bedarf es politischen Handelns.

Beide genannten Aspekte hätten eine Berechtigung, wären sie nicht Resultat des Handelns von Söder und der Bayerischen Staatsregierung.

Sowohl der Einsatz des wissenschaftlich umstrittenen PCR-Tests, sowie die unzureichende Vorbereitung auf einen Pandemiefall basieren auf den Entscheidungen der Regierung.

Daher können wir festhalten, dass die hausgemachten Probleme, welche die Politik verursacht hat, nun für den Lockdown als Begründung angebracht werden. Und am Schluss bestätigen die Richter indirekt dieses Totalversagen von Söder und Co. Hier sind wahren Schuldigen für die allgemeine Krise zu suchen.“