Die für nächste Woche erwartete Ministerpräsidentenkonferenz wird voraussichtlich von der Diskussion um Mutationen des Coronavirus bestimmt sein. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder behauptete, ohne konkrete Daten vorzulegen, „das mutierte Virus ist da, und es wächst.“ Gemäß den Ankündigungen von Merkel und Söder wird das mutierte Virus den Grund für die Verlängerung des Lockdowns darstellen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:

„Bundeskanzlerin Merkel erklärte kürzlich, die Verlängerung und Verschärfungen der Lockdown-Maßnahmen seien eine politische Entscheidung.
Dementsprechend müssen wir davon ausgehen, dass auch die nächste Lockdown-Verlängerung über den 14. Februar hinaus eine rein politische Entscheidung sein wird.
Denn für eine solche Entscheidung gibt es derzeit keine medizinischen und epidemiologischen Grundlagen – ganz im Gegenteil: Sowohl in Bayern als auch in Ländern wie Irland und Großbritannien sind die Inzidenzwerte deutlich gesunken, und das trotz des mutierten Virus!
Aus diesen Gründen müssen wir konstatieren, dass Merkel und Söder die Mutation wohl als Alibi nutzen, um den Lockdown bis in den Sommer hinein zu rechtfertigen. Das ist, wenn man die Fakten ansieht, eine grobe Täuschung der Bürger.
Daher fordern wir den sofortigen Stopp des Lockdowns, eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen sowie einen besseren Schutz der Risikogruppen. Eine willkürliche und nicht mit Fakten begründete Fortsetzung des Lockdowns nach dem 14. Februar wird verheerende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft nach sich ziehen und sich auch auf die Gesundheit der Bürger negativ auswirken.“

Weltweit wird der von Prof. Drosten mitentwickelte „Polymerase Chain Reaction Test” – kurz PCR-Test – zur Diagnose einer Corona-Infektion verwendet. Die Aussagekraft des Tests ist jedoch umstritten. Jetzt hat die WHO den PCR-Test offiziell für ungeeignet erklärt. Er sei lediglich als Hilfsmittel zur Diagnose geeignet – nicht zur Diagnose selbst. Diese Einschätzung ergibt sich daraus, dass der Test auch eine sehr geringe Virus-Konzentration nachweist, die keine Erkrankung nach sich zieht und auch nicht infektiös wirkt. Je größer die Anzahl der Zyklen beim PCR-Test sei, bis das Ergebnis positiv ausfällt – je genauer die Messung also erfolge –, desto geringer sei die Menge der vorhandenen Viren im Körper des Untersuchten. Wenn der Patient keine Symptome zeige, müssten daher weitere Proben genommen oder andere Untersuchungsverfahren angewandt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Stellungnahme der WHO zum PCR-Test bestätigt die Position der AfD und ist eine schallende Ohrfeige für Söder und Merkel. Der PCR-Test allein ist kein geeignetes Mittel zur Corona-Diagnose; vielmehr muss sein Ergebnis, wie die WHO klarstellt, ‚in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, dem speziellen Test, klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen‘ betrachtet werden.
Die Regierenden legen die, für sich genommen, unpräzisen und fragwürdigen Testergebnisse jedoch für ihre Maßnahmen zugrunde. Auf dieser unzureichenden Basis verhängen sie einen Lockdown nach dem anderen und stellen Menschen willkürlich unter Quarantäne. Entscheidend ist aber nicht der Nachweis einer minimalen Virenlast, sondern die tatsächliche Erkrankung des Patienten, wie die AfD seit langem betont.
Die WHO hat dem PCR-Test nun den Todesstoß versetzt. Da die Empfehlungen der WHO durch das Infektionsschutzgesetz für die politischen Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie verbindlich sind, können Merkel und Söder sie nicht einfach ignorieren.
Ich fordere die Staatsregierung auf, das Urteil der WHO zur Kenntnis zu nehmen und ihre wissenschaftlich nicht fundierten Verordnungen sofort zurückzunehmen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart klagt gegen die illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2018, welche vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein gereicht hat. Die Beobachtung widersprach massiv den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit, wie dem sogenannten „Ramelow-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes von 2013, welche eine Beobachtung von Abgeordneten ohne triftige Gründe unterbinden. Das Landesamt für Verfassungsschutz konnte in den vergangenen zwei Jahren weder Gründe nennen, noch sind laut Auskunft des bayerischen Inlandsgeheimdienstes Akten über die Beobachtung vorhanden. Der Abgeordnete zum Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sieht sich daher in der Ausübung seines freien Mandates beeinträchtigt und stellt eine politisch motivierte, rufschädigende und illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz fest. Die Klage wurde am Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Hierzu stellt Andreas Winhart fest:

„Der bayerische Inlandsgeheimdienst hat meiner Person im Herbst 2018, und vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein, mit der illegalen Beobachtung rufschädigend für mich als Person aber auch verfassungswidrig hinsichtlich meiner politischen Tätigkeit schweren Schaden zugefügt. Ich kann nur vermuten, dass die Beobachtung im Rahmen der Landtagswahl und der daran folgenden politischen Arbeit im Landtag politisch motiviert war, da die Behörde weisungsgebunden ist. Ich wurde mit islamistischen Fundamentalisten, welche Anschläge planen, oder den RAF-Terroristen der 1970er-Jahre quasi auf eine Ebene gestellt. Für die Beobachtung meiner Person durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz lagen zu keinem Zeitpunkt Gründe vor, schon gar nicht Gründe, welche eine Beobachtung nach der Aufnahme meines Mandates als Abgeordneter zum Bayerischen Landtag nach der konstituierenden Sitzung am 5. November 2018 rechtfertigen.

Der Inlandsgeheimdienst hat hier rechtliche Grenzen überschritten, welche mich zwingen dagegen Klage einzureichen. Zum einen um meine persönliche und politische Reputation wieder so ins Licht zu rücken, wie es der Wirklichkeit entspricht. Zum anderen aber auch als Bürger, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt und wertschätzt und daher die Verfassungsverletzungen durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz nicht durchgehen lassen will.“

Wie eine belgische Zeitung berichtete, hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Erlaubnis erteilt, aus einem Impffläschchen 6 Impfdosen (statt bisher nur 5) zu extrahieren. Daraufhin hat der Pharmakonzern Pfizer die Liefermenge an Impffläschchen verringert, was die Impfkampagne nun in Bedrängnis bringt, so die Zeitung Le Soir. Die EU-Kommission hatte im Liefervertrag mit Pfizer 600 Millionen Impfdosen vorgesehen, nicht aber präzisiert, dass damit 600 Millionen Impffläschchen damit gemeint sein sollen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert das wie folgt:

„Sollte sich diese Nachricht als wahr herausstellen, bedeutet das, dass die Bürger wieder einmal arglistig von einer unfähigen EU-Kommission, die von Merkel und Söder den Auftrag erhalten hat, eine ausreichende Menge an Impfdosen zu bestellen, getäuscht wurden.

Durch diese dilettantische Vertragsgestaltung kann Pfizer für das gleiche Geld offenbar 15% weniger an Impffläschchen liefern. Wenn man den kolportierten Preis von 20 Dollar pro Impfdosis zugrunde legt, bedeutet das ein Geschenk von 1,5 Milliarden Euro für den Pharmariesen Pfizer.

Doch dieses Geschenk kommt direkt aus der Tasche der Steuerzahler!

Darüber hinaus sei zu erwähnen, dass für die zusätzliche Extraktion der Impfdosen spezielle Spritzen benötigt werden. Wenn diese so schnell nicht überall vorrätig sind, werden auch daraus Engpässe bei den Impfungen resultieren.

Als Fazit kann man ein Komplettversagen der Regierungen von Merkel und Söder konstatieren, die sich auf die intransparente und offensichtlich fahrlässige EU-Kommission verlassen haben. Die Zeche für dieses Planungs- und Managementdesaster werden sowohl diejenigen Bürger zahlen, die sich impfen lassen wollen, als auch die Bürger insgesamt, denn diese Fehlkalkulation wird mit den Steuergeldern aller Bürger beglichen werden.“

Am gestrigen Dienstag wurde von der EU-Kommissionschefin ein Diskussionspapier vorgelegt, nach dem ein EU-weiter Impfpass eingeführt werden soll. Dieser Impfpass soll neben persönlichen Daten auch Angaben zum Impfstatus des einzelnen Bürgers beinhalten. Wie kürzlich schon vom griechischen Ministerpräsidenten angeregt, könnte dieser Impfpass zu einer Privilegierung der Geimpften bei Reisen, Restaurant- und Theaterbesuchen führen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:

„Die AfD-Fraktion hat schon in zahlreichen Anträgen und Anfragen auf die Gefahr einer direkten oder indirekten Impfpflicht im Landtag aufmerksam gemacht. Die Reaktion der Altparteien war die gebetsmühlenhafte Wiederholung der Phrase, dass es keine Impfpflicht geben wird.
Dass diese Beteuerungen von Seiten der CSU und der Freien Wähler keinen Heller wert sind, hat die jüngst von Söder angedachte Impfpflicht für Kranken- und Pflegepersonal verdeutlicht.
Sowohl der Södersche Vorstoß wie auch die aktuelle Initiative auf EU-Ebene zeigen, dass wir als AfD zurecht die Gefahr einer Impfpflicht angesprochen haben.
Ob über eine Impfpflicht bei bestimmten Berufsgruppen oder durch einen EU-Impfpass, der dem Geimpften das Reisen oder den Restaurantbesuch erlauben soll – die Tür für die allgemeine Impfpflicht wird aufgestoßen!
Daher warnen wir schon jetzt vor den sich abzeichnenden Entwicklungen und fordern, dass die Impfungen weiterhin auf absoluter Freiwilligkeit basieren.
Denn Freiwilligkeit liegt nur dann vor, wenn an das Unterbleiben einer Maßnahme keine Folgen oder Rechtswirkungen geknüpft werden.
Daher darf niemand zu etwas gezwungen werden, bei dem er oder sie Bedenken hat, zumal die Nebenwirkungen und Haftungsbedingungen der derzeit vorgenommenen Corona-Impfungen weiterhin im Unklaren sind.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart kritisiert den Hygieneschutz im Impfzentrum Rosenheim, sowie der mobilen Impfteams und fordert von den Verantwortlichen, schnellstmöglich für ausreichende Hygienemaßnahmen zu sorgen. Kern seiner Kritik sind die nicht vorgeschriebenen Corona-Tests für die Impfteams. Nach Auskunft der Stadt Rosenheim wurden die Mitarbeiter bereits selbst geimpft. Jedoch sei noch unklar, ob die geimpften Mitarbeiter das Virus trotzdem selbst, beispielsweise bei den Impfungen in Altenheimen, weitertragen können.

Hierzu nimmt Andreas Winhart wie folgt Stellung:

„Es kann nicht sein, dass wir bei normalen Bürgern beim geringsten Husten eine Testorgie starten, aber wenn es um die vulnerablen Gruppen geht Tests unterlassen werden. Zudem ist noch vollkommen offen, ob geimpfte Personen nicht trotz Covid19-Impfung das Virus weiterverbreiten können. Ich fordere die Stadt daher auf, vor jedem Besuch eines Impfteams in einem Alten- oder Pflegeheim einen Corona-Schnelltest zu machen. Das muss uns der Schutz unserer Senioren Wert sein! Ich setze hier auf die Schnelltests, welche in rund 15 Minuten ein Ergebnis vor Ort liefern, anstatt auf die PCR-Tests, die eine Bearbeitungszeit von mindestens 48 Stunden haben. In dieser Zeit kann bereits eine neue Infektion vorgefallen sein.“

Der Bayerische Ministerpräsident hat bei der heutigen Pressekonferenz verlauten lassen, dass ab dem kommenden Montag eine FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV und in Supermärkten gelten wird.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert das wie folgt:

„Dem Södersche Verordnungs- und Verschärfungsstempo ist kaum mehr nachzukommen.

Nun sollen alle Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs und alle Supermarktbesucher dazu gezwungen werden, eine FFP2-Maske zu tragen.

Diese Maßnahme, wie so viele bisher, sind nur in der Söderschen Gedankenwelt problemlos umsetzbar.

Die Tatsache, dass hunderttausende Bürger nun tagtäglich tief in ihre Tasche greifen müssen, um dieser Verordnung nachzukommen, scheint die Bayerische Staatsregierung nicht zu interessieren. Insbesondere für Schüler und Berufstätige wird das eine finanzielle Belastung, von den Harz IV- Empfängern gar nicht zu reden, die nun für jeden Supermarktbesuch eine teure Maske aufsetzen müssen.

Wenn die Bayerische Staatsregierung die FFP2-Maskenpflicht schon dermaßen ausweitet, sollte sie entsprechend zeitnah Lockerungen verfügen, denn die FFP2-Maske bietet laut Söder Schutz für den Träger und das Umfeld. Ansonsten wäre diese Maskenpflicht obsolet.

Darüber hinaus sollte die Bayerische Staatsregierung zumindest für sozial-schwache Bevölkerungsschichten und für Familien die FFP2-Masken kostenlos anbieten.“

Der bayerische Ministerpräsident wird in der Presse heute Abend mit politischen Vorstoß zitiert, er fordere den Ethikrat auf, sich für eine Impfpflicht, insbesondere bei medizinischem und pflegerischem Personal, auszusprechen.

Hierzu nimmt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, wie folgt Stellung:

„Für die Impfpflicht eine politische Weisung an den neutralen Ethikrat zu geben, zeigt, dass Söder offensichtlich in seinen eigenen Reihen für eine Impfpflicht keine Mehrheit hat oder die negative Reaktion der Bevölkerung scheut und deshalb die Verantwortung dem Ethikrat in die Schuhe schieben will. Dieses Verhalten ist politisch nicht tragbar und ist ein Indiz für die Konzeptlosigkeit der Staatsregierung in der anhaltenden Corona-Krise. Dass ausgerechnet unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen, aber auch unter dem Personal von Krankenhäusern, die Impfverweigerung derart hoch ist, zeigt die allgemeine Skepsis gegenüber dem neuartigen mRNA-Impfstoffen, für welche keine im Berufsleben stehende Gruppe als Probanden für eine Massenimpfung herhalten will. Hier jetzt Druck auszuüben, könnte zur Folge haben, dass genau in diesen Berufsgruppen viele ihren Job an den Nagel hängen könnten, da diese Berufe bekanntlich nicht nur schlecht bezahlt sind, sondern auch mit allgemein schlechten Arbeitsbedingungen zu kämpfen haben. Eine Zwangsimpfung könnte jetzt für viele das Fass zum überlaufen bringen, was sich gesamtgesellschaftlich besonders negativ auswirken könnte. Dem Ministerpräsidenten fehlt beim Thema Impfung offensichtlich der Fingerspitzengefühl für die Sorgen der Bürger.

Auch eine Anhörung zum Thema Impfen im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags im Herbst 2019 zeigte klar auf, dass jeglicher Zwang beim Impfen sog. Impfskepsis hervorruft. Ferner käme ein Impfzwang einem Berufsverbot für sog. Impfversager, d.h. Menschen bei denn einen Impfung nicht wirkt (ca. 5 % der Bevölkerung), gleich.

Ich fordere daher Ministerpräsident Söder auf, jegliche Überlegungen in Richtung Impfzwang, wenn auch nur für besondere Gruppen, sofort zu unterlassen und neutrale Institutionen wie den Ethikrat nicht für politische Spiele zu missbrauchen. Ansonsten könnte das Vertrauen der Bevölkerung in jegliche Corona-Maßnahmen noch weiter schwinden, als es durch Lockdown und den trotzdem hohen Infektionszahlen eh schon passiert ist.“

Die Regierungen auf Bundes- und Landesebene haben für die neuesten Verschärfungen, sowie für die Verlängerung des Lockdowns als Zielvorgabe die Absenkung der sog. Infektionszahlen pro 100.000 Einwohner auf unter 50 gesetzt. Im ersten Lockdown war noch das ausgerufene Ziel nicht das Gesundheitssystem zu überlasten bzw. die Krankenhäuser, samt den Intensivstationen, nicht an die Kapazitätsgrenzen zu bringen und so eine mögliche Triage zu vermeiden. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu: „Der Lockdown und seine Folgen sind für die gesamte Gesellschaft von solcher Tragweite, dass die Grundlage für dessen Verschärfung und Verlängerung auf Zielvorgaben basieren, die nicht zu erreichen sind bzw. auf Grenzwerten, die willkürlich bestimmt wurden und keine dazugehörige verlässliche Datensammlung vorweisen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Grenzwerte 25, 50, 100 und 200 willkürlich bestimmt sind und keine adäquate Grundlage für solch gravierende Entscheidungen sind. Daher fordere ich die Lockdown-Maßnahmen an der realen Intensivbettenauslastung und den tatsächlich Corona-bedingten Sterbefallzahlen auszurichten, denn diese Zahlen sind evidenz-basiert vorhanden und nachprüfbar. Die Anzahl der Positiv-Getesteten auf 100.000 Einwohner sagt über die schwere der Folgen nichts aus. Mit einer realistischen Datenauswertung könnte man gezielter jene schützen, die tatsächlich gefährdet sind und damit den allgemeinen, sowie verheerenden Lockdown beenden. Denn wir müssen raus aus dieser Endlosspirale!“