Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart nimmt bezüglich
der Einstellung seiner Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim in der Sache
Starkbierfest Rosenheim wie folgt Stellung:
„Ich danke zunächst
der Staatsanwaltschaft Traunstein für die gründliche und umfangreiche
Untersuchung der Angelegenheit. Die Genehmigung des Starkbierfestes in der
Hochzeit der Corona-Pandemie in unserer Region, gegen den Rat des
Gesundheitsamtes vom 3. März 2020, hat in der Region zu zahlreichen
Diskussionen und zu Verunsicherungen in der Bevölkerung geführt. Die Erlaubnis,
das Starkbierfest, inklusive des von Kommunalpolitikern kurz vor der Wahl gut
besuchten Starkbieranstichs, und die gleichzeitig losgetretene Debatte um die
Absage sämtlicher anderer Veranstaltungen bis hin zum Herbstfest im September,
die Beschränkungen für andere Gewerbetreibende, v.a. der Gastronomie ab dem 16.
März 2020, haben ein großes Maß an erlebter Ungerechtigkeit aufkommen lassen.
Die Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim hat das ambivalente Verhalten der
Stadt aufgezeigt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schafft nun Klarheit
für eine weitere politische Debatte zu diesem Thema.
Hierzu stelle ich
fest: Dass die Staatsanwaltschaft Traunstein keinem der angezeigten Straftatbestände
gefolgt ist, stellt die Stadt zunächst auch von möglichen Regressansprüchen frei.
Dies ermöglicht eine politische Debatte über die politische Dimension der
Vorgänge, ohne dass sich die Stadt mit Blick auf drohende weitere Verfahren
bedeckt halten muss. Ferner wurde gewürdigt, dass von Seiten der
Staatsregierung zum damaligen Zeitpunkt keine Maßnahmen oder Beschränkungen in
Sachen Corona erlassen wurden, welche die Durchführung grundsätzlich untersagt
hätten. Während man von Seiten der Staatsregierung im Landkreis Tirschenreuth
tätig wurde, hat man dies in der Region Rosenheim unterlassen.
Folglich ist die
politische Debatte nicht beendet. Es steht immer noch die Frage im Raum, warum
von Seiten der Stadt der Rat des Gesundheitsamtes Rosenheim ignoriert wurde.
Auch gibt die Einstellung der Ermittlungen keinen Rückschluss darüber, inwiefern
das Starkbierfest doch in gewissem Umfang zur Weiterverbreitung des Virus
beigetragen hat, da lediglich die juristischen Aspekte und deren Überprüfung
mit adäquaten Mitteln geprüft wurden. Der Fairnessgedanke bezüglich der anderen
Veranstalter oder Gastronomiebetriebe, wurde durch die Einstellung der
Ermittlungen ebenfalls nicht beantwortet.
Für meine politische
Arbeit schließe ich daraus mehrere Punkte, welche ich in der kommenden Zeit weiterverfolgen
möchte. Dies ist zum einen, dass es bislang möglich ist, die Ratschläge von
Experten eines Gesundheitsamtes zu ignorieren. Eine Lehre für alle Beteiligten
aus dem vorliegenden Fall ist, dass hier rechtlicher Nachbesserungsbedarf
besteht. Das Gesundheitsamt ist vor Ort der verlängerte Arm des Gesundheitsministeriums.
Trotzdem scheint hier das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch in einem
gesundheitlich bedenklichen Fall höher gewichtet zu werden als der Rat von
staatlicher Seite. Hier gilt es die Rechte und die Einflussmöglichkeiten der Gesundheitsämter
– über den Landtag – zu stärken, um zukünftig ähnliche Situationen über ein
gestärktes Weisungsrecht gegenüber den Kommunen zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt für
meine politische Arbeit in der Region ist es nun, wie in den letzten Wochen
bereits geschehen, genau im Blick zu behalten, welche Corona-Maßnahmen und
insbesondere deren Umsetzung durch die Stadt Rosenheim verhältnismäßig sind.
Die Tatsache, dass zwischen dem Starkbierfest und den Corona-Fallzahlen in der
Region mit aufwandsgerechten Mitteln kein Straftatbestand festgestellt werden
konnte, entlässt die Stadt nicht aus der politischen Verantwortung. Es ist der
Situation zum jeweiligen Zeitpunkt der Pandemieentwicklung in der Region
geschuldet, welche Mittel zum jeweiligen Zeitpunkt angemessen waren und noch
immer sind. Dass der Monat März mit seinen hohen Fallzahlen weitreichendere
Maßnahmen rechtfertigte, als es derzeit der Fall wäre, ist offensichtlich. Auch
zu bedenken ist, dass man Anfang März bezüglich des neuartigen Typs von
Coronaviren keine verlässlichen Erfahrungswerte hatte – was wiederum die
Entscheidung der Stadt in ein kritisches Licht rückt. Diese Erfahrungswerte
bezüglich Infektionsrisiko und möglichen Übertragungswegen kann mittlerweile
als gesichert angesehen werden. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen der
Staatsregierung lassen insbesondere der Gastronomie und Veranstaltern von
Festen deutlich mehr Freiraum. Diese sollten im Ermessensspielraum der Stadt zu
Gunsten der Veranstalter und der Gastronomie, um deren wirtschaftliches Überleben
zu sichern, vollumfänglich gestattet werden. Auch stehe ich weiter für
angemessene Lockerungen für Privatpersonen, beispielsweise bei der
Kinderbetreuung.
Die gestellte Strafanzeige,
unabhängig von ihrem jetzigen Ausgang, hat dazu beigetragen rechtliche Klarheit
zu schaffen. Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig für eine
sachlich-pragmatische Betrachtung der Vorgänge – völlig unabhängig von den
persönlichen Ansichten von mir. Ich sehe es kritisch, dass der politische
Gegner genau diese von mir herbeigeführte Klärung von juristischen Sichtweisen
auf diffamierende Art und Weise genutzt hat, mir auf Grund meiner Äußerungen
zum Starkbierfest und der Herbstfestabsage Unredlichkeit zu unterstellen.
Besser wäre es gewesen, in eine sachbezogene Diskussion einzutreten, inwiefern
vor Ort der Gastronomie und den Menschen geholfen werden kann, die teils auf
Grund des Lockdowns vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Statt dem vernommenen
üblichen AfD-Bashing wären die anderen politischen Akteure gut beraten gewesen,
den zahlreichen Familien und Gewerbetreibenden in dieser Ausnahmesituation
weiter zu helfen, wie ich es in den letzten Wochen reihenweise gemacht habe.
Vollkommen richtig ist, dass ich mich auf das Starkbierfest oder auch das
Herbstfest gefreut habe wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Region. Hier
geht es aber nicht um meine persönliche Affinität zu Festveranstaltungen,
sondern um politische Prozesse, welche im Sinne der politischen Arbeit geklärt
werden müssen und zu deren Klärung ich dieses juristische Mittel völlig legitim
angewandt habe.
Ich fordere daher nun
die Stadt Rosenheim auf, umfassend und für Laien verständlich zu erklären,
warum man nicht dem Rat des Gesundheitsamtes gefolgt ist!“