Die AfD-Faktion im Bayerischen Landtag fordert die regelmäßige Überprüfung der sogenannten „Herdenimmunität“ bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus. Fachleute bezeichnen mit Herdenimmunität die Menge an Personen, welche bereits Antikörper auf einen Virus in sich tragen und somit durch der körpereigene Immunsystem geschützt sind. Derartige Immunitätsraten werden durch Impfungen erreicht oder nach einer überstandenen Infektion. Mit einer Immunitätsrate von rund 70 Prozent der Bevölkerung kann die Infektionsrate deutlich gesenkt werden, da die Weiterverbreitung durch immune Personen weitestgehend unterbunden. Ist ein gewisser Grad an Herdenimmunität erreicht, werden Maßnahmen, wie Ausgangssperren oder Mundschutzpflicht, für weite Teile der Bevölkerung hinfällig.

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Winhart:

„Die derzeitige Praxis nur bestimmte Verdachtsgruppen auf Corona zu testen, gibt keine wissenschaftliche Basis, die derzeitigen Coronamaßnahmen zu legitimieren, da sie nicht das gesellschaftliche, gesundheitliche Gesamtrisiko darstellen, noch geeignet sind, besonders zu schützende Risikogruppen zu identifizieren. Da auch offizielle Stellen von einer hohen Dunkelziffer an Coronainfektionen ausgehen, ist folglich auch davon auszugehen, dass ein großer Teil der Bevölkerung in sich bereits Antikörper gegen Corona trägt. Dies zu untersuchen und folglich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung anzupassen oder aufzuheben, muss nun Priorität für die Staatsregierung bekommen. Daher ist es unerlässlich, die Tests auf Corona breit angelegt auch auf weitere Teile der Bevölkerung umgehend auszuweiten und auch vermutlich gesunde Personengruppen auf Antikörper gegen das Coronavirus zu testen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Langzeitstudie zur Dunkelziffer von Corona-Patienten mit über 3.000 Probanden in München sowie in Teilen im Landkreis Tirschenreuth auch auf die Region Rosenheim auszudehnen. Gerade die Region Rosenheim als Corona-Hot-Spot mit seiner Nähe zu Italien und Österreich, mit vielen Pendlern über die Grenze, dem Starkbierfest Anfang März, den zahlreichen Verkehrswegen durch die Region sowie den urbanen und ländlichen Gebieten sollte hier genauer unter die wissenschaftliche Lupe genommen werden.

Hier stellt Andreas Winhart MdL fest: „Wie man feststellen musste, ist gerade unsere Region in und um Rosenheim besonders von Corona betroffen. Die unzureichenden Corona-Tests in der jüngeren Vergangenheit haben gerade hier vermutlich zu einer sehr hohen Dunkelziffer beigetragen. Die spezifischen Gegebenheiten des Raumen Rosenheim  dürften gerade hier die Ausbreitung von Corona befördert haben. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung folglich eindringlich auf, in die geplante Studie den Raum Rosenheim neben München und dem Landkreis Tirschenreuth ebenfalls mit auf zu nehmen. Die Bürger der Region brauchen Transparenz und die Politik braucht verlässliche Zahlen um in Zukunft vorbereitet zu sein und für Entscheidungen bezüglich Maßnahmen ein adäquate Entscheidungsgrundlage zu haben.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die Staatsregierung auf, unmittelbar dafür zu sorgen, dass die Kommunen in Bayern dazu verpflichtet werden, Kita- und Kindergartengebühren für die Zeit der Corona-Maßnahmen umgehend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen. Dies gilt für öffentliche, wie auch für private oder kirchliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Wo keine Leistung erfolgt, dürfen auch keine Gebühren erhoben werden!

Hierzu stellt Andreas Winhart fest:

„Die Staatsregierung hat sich dazu entschieden, obwohl Kitas, Kindergärten als auch Schulen und andere Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung vor Corona zu schließen. Die Eltern müssen jetzt vielfach die Betreuungsleistung selbst erbringen. Allerdings wurde nicht geregelt, dass auch die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen. Daher ist es nun unerlässlich, den Grundsatz durchzusetzen: Wo keine Leistung erfolgt, fallen auch keine Gebühren an. Die Betreiber von Kindertageseinrichtungen müssen umgehend den Eltern die Gebühren für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen zurückerstatten. Ferner soll der Freistaat, vertreten durch die Staatsregierung, den Kindertageseinrichtungen den für Personalkosten und Unterhalt anfallenden Kostenanteil aus der Kasse des Freistaates ersetzten. Denn wer anschafft, der zahlt bitte auch.“

Steigende Zahlen waren die Basis für die Maßnahmen der Staatsregierung, die aktuellen Maßnahmen gegen das Corona-Virus zu ergreifen. Doch immer mehr Experten haben Zweifel an den Maßnahmen und auch die Zahlenbasis aus den Testergebnissen steht massiv in der Kritik. So werden derzeit Patienten mit starken Symptomen bevorzugt behandelt und getestet. Die Dunkelziffer dürfte aber auf Grund dieser Testpraxis sehr hoch sein, da viele Gruppen erst getestet werden, wenn bereits Symptome erkennbar sind.

Um endlich zu einer genauen Einschätzung zum Wohle der Patienten und aller Risikogruppen kommen zu können, braucht es flächendeckende Tests. Gegen diese sträubt sich derzeit die Staatsregierung sowie die Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählern.

Hierzu stellt der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart (Mitglied im Ausschuss für Gesundheit & Pflege im Bayerischen Landtag) fest:

„Das Ergebnis der bisher durchgeführten Tests ist unzureichend, um darauf derart einschneidende Maßnahmen begründen zu können, wie es die Staatsregierung im Moment macht. Daher muss die Datengrundlage durch Tests in Bayern deutlich verbessert werden, um das Ausmaß und die Gefahr, welche vom Corona-Virus ausgehen, besser einschätzen zu können. Wichtig ist dabei, ganze Bevölkerungsgruppen zu testen – mit oder ohne Symptome.

Die ausgeweiteten Tests sollen zeigen, an welchen Stellen in der Gesellschaft – sei es im familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich – eine Revitalisierungsstrategie greifen kann, d.h. sofern es die gesundheitlichen Aspekte zulassen, wieder zu einer Normalisierung des Lebens übergegangen werden kann. In nicht betroffenen Bereichen muss dies sofort erfolgen. In Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wo man Risikogruppen findet, sollen die Maßnahmen so angepasst werden, dass das Ziel der epidemischen Eindämmung nicht aus den Augen verloren wird, aber wieder verbesserte Lebensqualität gewährleistet werden kann.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert die bayerische Staatsregierung auf, im Rahmen der Ausgangs- und Geschäftsbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit, Baumärkte sowie Gärtnereien ab sofort von den Corona-Maßnahmen zu befreien und den Bürgern, nach den Maßregeln der Infektionssicherheit den Einkauf zu den üblichen Geschäftszeiten dort zu ermöglichen. Gerade mit Blick auf die beginnenden Gartensaison sowie dem zu erwartenden schönen Frühlingswetter dürfte es gerade im Sinn der Anti-Corona-Maßnahmen sein, wenn die Menschen sich im heimischen Garten oder auf dem Balkon in Isolation beschäftigen statt sich wie die letzten Wochenenden zahlreich an öffentlichen Orten aufzuhalten. Zudem klagen besonders einheimische Gärtnereien über mangelnde Absatzmöglichkeiten und existenzbedrohende Umsatzverluste, da gerade jetzt in der Hauptsaison viel Geschäft auf Grund der Corona-Maßnahmen wegbricht. Analog zu Supermärkten sollte das Infektionsrisiko aber auch in Baumärkten und Gärtnereien durch Abstandregelungen und Schutzmaßnahmen, wie die freiwillige Verwendung von Mundmasken oder Plexiglasscheiben für die Verkäufer, niedrig gehalten werden. Was im Lebensmittelhandel funktioniert, kann auch in Baumärkten und Gärtnereien funktionieren.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart stellt hierzu fest: „Es gibt deutliche Vorteile, wenn sich die Menschen zu Hause beschäftigen können. Ferner ist das Infektionsrisiko genauso gering wie im Lebensmittelhandel, weshalb eine Diskriminierung von Gärtnereien und Baumärkten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht aufrecht zu halten ist. Auch andere Bundesländer erlauben – trotz Corona-Maßnahmen – den Einkauf in Baumärkten und Gärtnereien.“

Das Coronavirus hat den Freistaat Bayern fest im Griff. Es gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen und auch die Wirtschaft wurde durch behördliche Anordnungen weitgehend heruntergefahren.
Vergleiche mit anderen vom Virus betroffenen Ländern führen jedoch zu der Frage, ob die Eindämmung der Infektionszahlen nicht auch auf anderem Wege gelingen kann. Um den Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten, müssen die aktuell in Deutschland geltenden Maßnahmen daher zeitnah überprüft und eventuell auch angepasst werden. Wir alle sind besorgt wegen der Ausbreitung des Virus und haben Verständnis dafür, dass die Staatsregierung im ersten Moment der Corona Krise starke Beschränkungen des öffentlichen Lebens, sowie der Geschäftstätigkeit im Freistaat erlassen hat.

Es gilt jetzt die Infektionsketten zu unterbrechen, damit unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Vor allem der Schutz der Risikogruppen ist besonders wichtig. Es gilt aber auch festzuhalten, dass andere Staaten, allen voran Südkorea, die Infektionsketten offensichtlich durch entschlossenes und intelligentes Vorgehen weitestgehend unterbrochen haben. Auf Ausgangssperren konnte dort verzichtet werden, was den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden stark begrenzt hat. Wir müssen uns angesichts der dortigen Erkenntnisse fragen, ob dies nicht auch für uns der richtige Weg sein könnte.
Bereits jetzt zeichnet sich ein enormer Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft ab, daher müssen die derzeit geltenden Maßnahmen in Deutschland und der von Bayern beschrittene Weg kritisch überprüft werden. Selbstverständlich müssen die Hilfen für durch Corona-Maßnahmen geschädigte Betriebe unbürokratisch und rasch erfolgen. Ein Stillstand der Wirtschaft über mehrere Monate hinweg könnte jedoch eine regelrechte Pleitewelle bei den Unternehmen und damit verbunden eine Massenarbeitslosigkeit schlimmsten Ausmaßes verursachen. Dies muss um fast jeden Preis verhindert werden. Führende Vertreter der Wirtschaft warnen mittlerweile, dass die Produktion spätestens Ende April wieder hochgefahren werden müsse, andernfalls drohen Arbeitsplatzverluste, die später nicht einfach wieder ausgeglichen werden können.
Die erheblichen Eingriffe in die persönlichen Freiheiten der Bürger erfordern es, alternative Wege zur Bewältigung der Krise in Betracht zu ziehen. Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich und juristisch einwandfrei zu rechtfertigen ist. Es muss daher zeitnah eine Exit Strategie aus diesem Krisenmodus erarbeitet werden, die neben dem Hochfahren der Wirtschaft und dem Schutz vor feindlichen Firmenübernahmen auch die Öffnung der Schulen beinhalten sollte. Der Verzicht auf Großveranstaltungen und der Schutz unserer Grenzen ist in nächster Zeit aber unbedingt beizubehalten.

Zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Infektionsschutzgesetz hat die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt. Der zu ergänzende Artikel 6a soll dem Schutz des im Gesundheitswesen tätigen Personals dienen. Dieses ist im Fall eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf den Erreger zu testen, der den Notstand ausgelöst hat.

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart:

„Die AfD-Fraktion unterstützt sämtliche Maßnahmen der Staatsregierung, die dem Schutz der Bürger im Fall einer Pandemie dienen. Daher begrüßt sie den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz. Dieses sollte auch der Gefährdung des medizinischen Personals Rechnung tragen, das in einer pandemischen Situation Außerordentliches leisten muss und dabei einer besonderen Exposition durch Krankheitserreger ausgesetzt ist. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist es immer möglich, sich zu infizieren und dadurch nicht nur als Arbeitskraft auszufallen, sondern auch zu einem Risiko für Kollegen sowie für das familiäre Umfeld zu werden. Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens sollen deshalb die Möglichkeit bekommen, sich im Falle eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf mögliche Erreger testen zu lassen. Dies wirkt nicht nur deren Sorge vor einer persönlichen Ansteckung, sondern auch einer Ausbreitung der Krankheit entgegen. Eine engmaschige Kontrolle dient der Fürsorge gegenüber dem Personal und bringt überdies die Wertschätzung für seine Leistung in einer solchen Situation zum Ausdruck.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart kritisiert die ÖDP für Ihre Anzeige bezüglich der Fällung von Eschen im Staatsforst bei Bad Aibling.

Das Eschentriebsterben fordert seit über drei Jahren die konsequente Bekämpfung des Eschentriebsterbens, einer eingeschleppten Pilzkrankheit, in der Region. Gerade noch rechtzeitig vor der Brutsaison der Vögel und bedingt durch den milden Winter ist gerade jetzt ein forstliches Eingreifen zur Eindämmung des Eschentriebsterbens unausweichlich. Die Bayerischen Staatsforsten haben hier verantwortungsbewusst und konsequent gehandelt. Eine wirtschaftliche Nutzung des befallenen Holzes ist ferner kaum möglich.

Die künstliche Empörung der ÖDP ist vermutlich geringem fachlichen Wissens sowie dem Kommunalwahlkampf geschuldet.

Gerade die Bayerischen Staatsforsten haben in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Auwaldflächen renaturiert und haben zahlreiche Flächen als Rückzugsräume für die Natur geschaffen. Rund 81.800 ha, was rund 10% der Waldfläche der BaySF entspricht, werden nicht bewirtschaftet. Die Flächen entsprechen dem bayerischen Biodiversitätsprogramm 2030, welche eine großräumigen Nichtnutzung erfüllen. Eine forstliche Nutzung findet dort auf Grund extremer Verhältnisse, schwieriger Geländebedingungen und naturschutzfachlicher Aspekte dauerhaft nicht statt. Die vorgenommenen Maßnahmen dienen lediglich der Eindämmung des Eschentriebsterbens.

Ähnlich wie die SPD versucht nun scheinbar auch die ÖDP mit Zuhilfenahme des überlasteten Justizsystems nun Wahlkampf mit aussichtslosen Anzeigen zu betreiben. Diesem politischen Vorgehen muss Einhalt geboten werden.

Andreas Winhart ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bayerischen Landtags und forstpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion.

Zu den von der Bayerischen Staatsregierung geplanten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus sagt Andreas Winhart, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die AfD-Fraktion begrüßt alle Maßnahmen, welche die weitere Ausbreitung des Coronavirus bremsen. Tatsache ist aber auch, dass die Bayerische Staatsregierung zu spät reagiert hat. Bayern bräuchte nun klare Anweisungen und eine starke Hand, die die CSU nicht bietet. In China und Taiwan hat es sich bewährt, zuerst harte Maßnahmen durchzusetzen, die dann gelockert werden können. Die Staatsregierung geht mutmaßlich den anderen und falschen Weg, wie es gerade auch Italien vormacht. Dort wurden zu spät effiziente Gegenmaßnahmen eingeleitet und nun ist das ganze Land eine Sperrzone.

Wir brauchen zu Vermeidung von Panik und Falschinfos umfassendere Informationen für die Bevölkerung. Die AfD-Fraktion fordert daher für mehr Transparenz die Offenlegung sämtlicher Pläne zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Informationspolitik ist miserabel, was die zahlreichen Hamsterkäufe Land auf, Land ab zeigen. Des Weiteren habe ich Anfragen an die Staatsregierung darüber gestellt, wie hoch die Bestände an Schutzkleidung, Mundmasken sowie Desinfektionsmittel in den bayerischen Kliniken sind. Wir befürchten die Spekulation und Geldmacherei mit diesen knappen Gütern.

Die Staatsregierung muss aufzeigen, ab welchem Eskalationslevel die Grenzen geschlossen werden sollen und mit Ausgangssperren zu rechnen ist. Wenn Grenzsicherungsmaßnahmen stattfinden, soll dargelegt werden, wie diese umzusetzen sind und wie viele Polizisten und andere Organisationen dazu zur Verfügung stehen. Wir fordern zudem die flächendeckende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich unbürokratisch und schnell auf das Coronavirus testen zu lassen. Auch hier ist die Informationspolitik der Gesundheitsämter dürftig.“

Nach der Ausladung von AfD-Kandidat Andreas Kohlberger zu einer Podiumsdiskussion der Oberbürgermeisterkandidaten fordert der AfD Kreisvorsitzende Andreas Winhart den Rücktritt von Abuzar Erdogan als Vorsitzender des Stadtjugendrings Rosenheim. Als Vorsitzender trägt SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan die Verantwortung für das rechtswidrige Vorgehen des Stadtjugendringes, welcher eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist und damit zur politischen Neutralität verpflichtet ist. Auch erhält der Stadtjugendring Leistungen von der Stadt Rosenheim, welche offensichtlich zu Erdogans Wahlkampfzwecken eingesetzt werden. Diese Neutralitätsverpflichtung, wird durch die Ausladung des AfD-Kandidaten Andreas Kohlberger massiv verletzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass SPD-Stadtrat und Noch-Vorsitzender des Stadtjugendrings Rosenheim Abuzar Erdogan sein Amt im Stadtjugendring zu eigenen politischen Zwecken missbraucht. Bereits zur Landtagswahl wurden AfD-Kandidaten nicht eingeladen – mit fadenscheinigen Begründungen. Hierzu stellt Andreas Winhart MdL fest: „Seit wenigen Tagen inszeniert sich SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan als ‚Aktivist gegen Rechts‘ und versucht unseren integren Oberbürgermeisterkandidaten Andreas Kohlberger in die rechte Ecke zu drängen. Wir prüfen bereits rechtliche Schritte gegen Erdogan und werden ihn mit dieser niveaulosen und ekelerregenden Schmutzkampagne nicht davonkommen lassen. Offensichtlich bangt Erdogan um sein Stadtratsmandat bei den anstehenden Kommunalwahlen und instrumentalisiert nun den Stadtjugendring für seinen persönlichen Wahlkampf. Abuzar Erdogan ist scheinbar nicht in der Lage zwischen Partei und öffentlicher Funktion, welche er als Vorsitzender der Körperschaft des Öffentlichen Rechts ‚Stadtjugendring Rosenheim‘ inne hat, zu unterscheiden. Es ist von Seiten der Stadt zu prüfen, ob hier Steuergelder in Form von finanziellen Zuschüssen an den SJR oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten vorliegen und durch AfD-Diskriminierung missbraucht werden. Abuzar Erdogan muss hierzu seinen Hut nehmen, um den Stadtjugendring von jeglicher Verwicklung in SPD-Filz freizusprechen.“
AfD Kreisvorsitzender Andreas Winhart fordert den Stadtjugendring Rosenheim auf, sein Neutralitätsgebot einzuhalten und die Einladung vom 27. Januar 2020 an Andreas Kohlberger aufrecht zu erhalten. Ein fairer Wahlkampf ist ein Gebot der Stunde in unruhigen politischen Zeiten. Nach Ansicht der AfD ist es hierzu nötig, alle an der Wahl beteiligten Oberbürgermeisterkandidaten entsprechend zu Wort kommen zu lassen.