Die Bayerische Staatsregierung hat nach den gestrigen Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz den Lockdown bis zum 18. April verlängert. Darüber hinaus wird über die Osterfeiertage ein „harter Lockdown“ mit strengsten Kontakt- und Versammlungsverboten verhängt.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:

„Die Corona-Strategie der Staatsregierung ist krachend gescheitert. Zu diesem Versagen kommt hinzu, dass die jüngsten Skandale in den Reihen von CDU und CSU jegliches Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und deren Handeln erschüttert haben.
Der Schutz vulnerabler Gruppen wird immer noch nicht konsequent umgesetzt, während die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei allen anderen Bevölkerungsgruppen längst nicht mehr gegeben ist.
Weder der Einzelhandel noch Schulen, Kitas, Hochschulen, Gastronomie oder Hotellerie haben jemals nachweislich zum Infektionsgeschehen beigetragen. Daher sind insbesondere die angeordneten Schließungen der Supermärkte sowie aller anderen Betriebe, Schulen und Kitas vollkommen unverhältnismäßig.
Aus diesem Grund fordere ich die Bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Söder auf, die sinnlosen und überzogenen Lockdown-Maßnahmen zu beenden sowie zu einer medizinisch-wissenschaftlich begründeten Politik zurückzukehren!
Das Versagen Söders und seiner Regierung kann nicht mehr schöngeredet werden. Die Bürger Bayerns sind nicht nur die Inkompetenz und Planlosigkeit leid, sondern sie erkennen jetzt, dass sie die ganze Zeit mit falschen Zahlen und Behauptungen hinters Licht geführt wurden.“

Gerade in Bayern hat es lange Tradition, am Gründonnerstag vor allem grünes Gemüse zu essen. Mit dem Verzehr von Salaten oder Kohl soll die Kraft des Frühlings aufgenommen werden und damit ein glückliches Jahr bescheren.
Nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz verkündeten Merkel und Söder erstmals, dass auch der diesjährige Gründonnerstag zu einem Feiertag erklärt wird.
Der forstpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies folgendermaßen:
„Traditionell wird am Gründonnerstag der erste bayerische Salat aus den Gewächshäusern geerntet und soll über Ostern unter die Leute gebracht werden. Da Söder erneut unser Osterfest verbietet und uns nun darüber hinaus auch noch „erweiterte Ruhezeiten“ aufdrückt, fällt der Gründonnerstag gerade auch den bayerischen Gemüsegärtnern auf die Füße. Die Branche wird weiterhin massiv geschädigt und auch dieses Jahr Verluste machen.
Ich fordere die Staatsregierung auf, die bayerischen Gärtnereibetriebe und die gesamte Bevölkerung vor dem völlig undurchdachten Oster-Lockdown zu verschonen, um weiteren Schaden und noch höhere Verluste wenigstens dieses Jahr abzuwenden. Denn gewirkt haben die endlosen Lockdowns ganz offensichtlich sowieso nicht.“

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf im Bayerischen Landtag eingebracht, der zum Ziel hat, dem Naturschutz im zentralen Bereich des Waldes den Vorrang vor dem exzessiven Klimaschutz, der auch den Artenreichtum zunehmend bedroht, einzuräumen. Im Zuge der ideologisierten Diskussion um den Klimaschutz gibt es nun zunehmend Bestrebungen der sog. Ökobranche, den Naturschutz, insbesondere den Artenschutz, zugunsten der sog. Energiewende aufzuweichen. Hierzu gehört neben dem Windkraftausbau auch die zunehmende Wildentnahme im Zuge des Waldumbaus.

Der jagd- und forstwirtschaftliche Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Mit Blick auf das in Berlin diskutierte neue Jagdgesetz und die damit zu erwartenden erhöhten Abschusszahlen für Schalenwild, sehen wir uns gezwungen, an dieser Stelle regulierend einzugreifen. Wir fordern, dass durch den Gesetzentwurf der geltende Grundsatz „Wald vor Wild“ in „Wald und Wild“ geändert wird, um einen angemessenen Interessensausgleich in bayerischen Revieren herzustellen und die Diskussion über Verbissschäden durch Schalenwild wieder auf ein sachliches Maß zurück zu führen. Die Einflussnahme von bestimmten Lobby-Verbänden hat zu einem Ungleichgewicht zwischen Interessen der Jagd- und der Forstwirtschaft geführt, welche dem Ziel der Artenvielfalt und Biodiversität entgegen stehen. Wir bekennen uns zur Jagd genauso wie zu den Interessen der Fortwirtschaft und bekräftigen die Notwendigkeit des menschlichen Eingriffs für den Mischwaldumbau, den Erhalt und die Nutzung unserer Wälder. Jedoch ist mit Bedauern festzustellen, dass die Verhältnismäßigkeit in der jüngeren Vergangenheit zu Lasten der Wildbestände  – nicht in allen, aber in vielen Revieren – verloren gegangen ist. Hier sehen wir die Notwendigkeit wieder für angemessene Ausgeglichenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei der Bejagung von Wild zu sorgen.

Die Bedrohung des Naturschutzes und der Artenvielfalt durch die sog. Energiewende wird sich zukünftig dramatisch erhöhen, sollten die Pläne der Staatsregierung Wirklichkeit werden. Denn es ist geplant, in den nächsten zwei bis drei Jahren 100 neue Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Staatsforste zu bauen und den Waldumbau in seiner derzeit aggressiven Form weiter zu forcieren.

Der maßgeblichen Zielsetzung des Bayerischen Waldgesetzes, nämlich Erhaltung, wenn nicht gar Erhöhung der biologischen Vielfalt, könnte dann nicht mehr Rechnung getragen werden.

Daher fordern wir die dahingehende Änderung des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), nach der die Errichtung von Windkraftanlagen im Staatswald als nicht erlaubnisfähig untersagt wird. Im Körperschafts- und Privatwald dürfen Windkraftanlagen nur errichtet werden, wenn eine Beeinträchtigung des Naturschutzes, insbesondere des Arten- und Biotopschutzes, dabei ausgeschlossen ist.“

Zahlreiche Länder haben ihre Impfkampagnen mit dem Impfstoff von AstraZeneca gestoppt. Hintergrund waren Todesfälle bei Menschen, die zuvor mit dem Vakzin des britisch-schwedischen Konzerns geimpft wurden. Die Bayerische Staatsregierung zeigt sich davon unbeeindruckt: Sie startet derzeit eine großangelegte Impfkampagne mit AstraZeneca vor allem für Staatsbedienstete wie Lehrer und Polizisten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:
„Zu den zahlreichen Pannen, Skandalen und Affären, die das angeblich alternativlose Corona-Krisenmanagement von Söder und Konsorten in den letzten Monaten produziert hat, gesellt sich jetzt noch eine sträfliche Fahrlässigkeit hinzu. Möglicherweise wird die Ignoranz der Staatsregierung sogar Menschenleben kosten.
Während zahlreiche Länder die Impfung ihrer Bevölkerungen mit dem hoch umstrittenen Vakzin von AstraZeneca wegen ungeklärter Todesfälle ausgesetzt haben, macht die Bayerische Staatsregierung munter weiter.
Wir müssen uns daher die Frage stellen, ob Bundes- und Landesregierung auf den ersten Impftoten warten, um dann erst die möglichen Nebenwirkungen ernst zu nehmen?
Wenn es anderswo zu zahlreichen Todesfällen gekommen ist und deswegen verständlicherweise Impfstopps beschlossen wurden, können wir das nicht einfach ignorieren!
Die Situation hat sich zudem noch zugespitzt, weil — wegen des nachvollziehbaren Unwillens vieler Menschen, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen — die Altersbeschränkungen aufgehoben wurden. Da nun zu viel Impfstoff ungenutzt herumliegt, wurde er plötzlich auch für ältere Menschen für geeignet erklärt. Auch bisherige
Priorisierungen sollen jetzt auf Söders Wunsch verändert werden.
Als AfD fordern wir aus dringend gegebenem Anlass, dass die Impfung mit AstraZeneca unverzüglich gestoppt wird, bis verlässliche Daten zu den bisherigen Todesopfern vorliegen! Wollen wir erst dann reagieren, wenn die ersten Todesfälle in Bayern oder anderswo in Deutschland zu beklagen sind?“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fordert ein sofortiges Ende der unverhältnismäßigen Grenzkontrollen im Rahmen der Corona-Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung. Die Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Schaden, welcher durch die defacto Grenzschließung den Pendlern und der heimischen Wirtschaft in Bayern und Tirol entsteht. Die aktuell sinkenden Coronazahlen unterstreichen die mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Hierzu stellt der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart fest:

„Wieder einmal ist die Regierung Söder massiv über das Ziel hinausgeschossen. Besonders das bayerische Inntal und das benachbarte Tirol leiden unter der Grenzschließung und den massiven Auflagen zum Grenzwechsel. Pendler werden hier besonders benachteiligt, welche in den wirtschaftlich instabilen Zeiten jetzt befürchten müssen, durch die unverhältnismäßigen Maßnahmen, ihren Job zu verlieren. Folglich leiden auch Unternehmer auf beiden Seiten der Grenze in der engvernetzten  „Euregio Inntal“ bis zur Existenzgefährdung unter den neuen Maßnahmen. Handwerker sehen sich jenseits der Grenze nicht mehr in der Lage Aufträge auszuführen, Transportunternehmer können nur noch unter widrigsten Bedingungen und enormen Test- und Zeitaufwänden ihre Ladung über die Grenze liefern, Unternehmen in der Region wissen nicht, ob ihre Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen können und verlieren gerade jetzt wichtige Planungssicherheit.

Ministerpräsident Söder sollte in die Region kommen und den Bürgerinnen und Bürger ins Gesicht sagen, warum er die eigene Bevölkerung trotz sinkender Corona-Zahlen weiter mit Maßnahmen diesen Ausmaßes quälen will und Existenzen vernichtet. Ich bezweifle, dass er in Kenntnis der Auswirkungen der Maßnahmen seiner Politik ist.“  

Hoch ging es her im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bayerischen Landtags. Die AfD hat drei Anträge in das Gremium eingebracht um die Befähigung für die Entnahme für die Trichinenuntersuchung, die Befähigung zur Fallenjagd sowie die Befähigung zur Schießstättenaufsicht in die Jagdprüfung und damit zum Erwerb des Jagdscheines zu integrieren. Viele Jägerinnen und Jäger legen erfolgreich ihre Jägerprüfung ab und sehen sich dann abgezwungen, noch die zusätzlichen Belehrungen hinsichtlich Trichinenuntersuchung, Fallenjagd und Schießstättenaufsicht abzulegen um ganzheitlich dem neuen Hobby Jagd nachgehen zu können.

Hierzu stellt der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart fest:

„Wir wollten mit den drei Anträgen einen Beitrag zur Vermeidung von zahlreichen Behördengängen für Jägerinnen und Jäger bieten. Der Großteil der Jungjäger holt nach Erwerb des Jagdscheines die Belehrungen nach, daher macht es Sinn, diese gleich in den Jagdschein zu integrieren. Die Inhalte der drei betreffenden Bereiche werden zum Großteil bereits in der jagdlichen Ausbildung mit abgedeckt. Der zusätzliche Aufwand für Prüflinge ist daher im Vergleich zum Gesamtumfang der Jägerprüfung in Bayern vernachlässigbar, jedoch sind dann keine weiteren Kurse mehr notwendig, was unterm Strich für die Jägerinnen und Jäger eine Entlastung darstellt.

Wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen unseren Anträgen nicht gefolgt sind und zu großen Teilen sich noch nicht einmal im Ausschuss zu Wort gemeldet haben. Dies legt die Vermutung nahe, dass lediglich auf Grund von Ressentiments gegen die AfD eine Ablehnung erfolgte.“   

Die für nächste Woche erwartete Ministerpräsidentenkonferenz wird voraussichtlich von der Diskussion um Mutationen des Coronavirus bestimmt sein. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder behauptete, ohne konkrete Daten vorzulegen, „das mutierte Virus ist da, und es wächst.“ Gemäß den Ankündigungen von Merkel und Söder wird das mutierte Virus den Grund für die Verlängerung des Lockdowns darstellen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu folgendes:

„Bundeskanzlerin Merkel erklärte kürzlich, die Verlängerung und Verschärfungen der Lockdown-Maßnahmen seien eine politische Entscheidung.
Dementsprechend müssen wir davon ausgehen, dass auch die nächste Lockdown-Verlängerung über den 14. Februar hinaus eine rein politische Entscheidung sein wird.
Denn für eine solche Entscheidung gibt es derzeit keine medizinischen und epidemiologischen Grundlagen – ganz im Gegenteil: Sowohl in Bayern als auch in Ländern wie Irland und Großbritannien sind die Inzidenzwerte deutlich gesunken, und das trotz des mutierten Virus!
Aus diesen Gründen müssen wir konstatieren, dass Merkel und Söder die Mutation wohl als Alibi nutzen, um den Lockdown bis in den Sommer hinein zu rechtfertigen. Das ist, wenn man die Fakten ansieht, eine grobe Täuschung der Bürger.
Daher fordern wir den sofortigen Stopp des Lockdowns, eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen sowie einen besseren Schutz der Risikogruppen. Eine willkürliche und nicht mit Fakten begründete Fortsetzung des Lockdowns nach dem 14. Februar wird verheerende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft nach sich ziehen und sich auch auf die Gesundheit der Bürger negativ auswirken.“

Weltweit wird der von Prof. Drosten mitentwickelte „Polymerase Chain Reaction Test” – kurz PCR-Test – zur Diagnose einer Corona-Infektion verwendet. Die Aussagekraft des Tests ist jedoch umstritten. Jetzt hat die WHO den PCR-Test offiziell für ungeeignet erklärt. Er sei lediglich als Hilfsmittel zur Diagnose geeignet – nicht zur Diagnose selbst. Diese Einschätzung ergibt sich daraus, dass der Test auch eine sehr geringe Virus-Konzentration nachweist, die keine Erkrankung nach sich zieht und auch nicht infektiös wirkt. Je größer die Anzahl der Zyklen beim PCR-Test sei, bis das Ergebnis positiv ausfällt – je genauer die Messung also erfolge –, desto geringer sei die Menge der vorhandenen Viren im Körper des Untersuchten. Wenn der Patient keine Symptome zeige, müssten daher weitere Proben genommen oder andere Untersuchungsverfahren angewandt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Stellungnahme der WHO zum PCR-Test bestätigt die Position der AfD und ist eine schallende Ohrfeige für Söder und Merkel. Der PCR-Test allein ist kein geeignetes Mittel zur Corona-Diagnose; vielmehr muss sein Ergebnis, wie die WHO klarstellt, ‚in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, dem speziellen Test, klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen‘ betrachtet werden.
Die Regierenden legen die, für sich genommen, unpräzisen und fragwürdigen Testergebnisse jedoch für ihre Maßnahmen zugrunde. Auf dieser unzureichenden Basis verhängen sie einen Lockdown nach dem anderen und stellen Menschen willkürlich unter Quarantäne. Entscheidend ist aber nicht der Nachweis einer minimalen Virenlast, sondern die tatsächliche Erkrankung des Patienten, wie die AfD seit langem betont.
Die WHO hat dem PCR-Test nun den Todesstoß versetzt. Da die Empfehlungen der WHO durch das Infektionsschutzgesetz für die politischen Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie verbindlich sind, können Merkel und Söder sie nicht einfach ignorieren.
Ich fordere die Staatsregierung auf, das Urteil der WHO zur Kenntnis zu nehmen und ihre wissenschaftlich nicht fundierten Verordnungen sofort zurückzunehmen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart klagt gegen die illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2018, welche vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein gereicht hat. Die Beobachtung widersprach massiv den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit, wie dem sogenannten „Ramelow-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes von 2013, welche eine Beobachtung von Abgeordneten ohne triftige Gründe unterbinden. Das Landesamt für Verfassungsschutz konnte in den vergangenen zwei Jahren weder Gründe nennen, noch sind laut Auskunft des bayerischen Inlandsgeheimdienstes Akten über die Beobachtung vorhanden. Der Abgeordnete zum Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sieht sich daher in der Ausübung seines freien Mandates beeinträchtigt und stellt eine politisch motivierte, rufschädigende und illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz fest. Die Klage wurde am Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Hierzu stellt Andreas Winhart fest:

„Der bayerische Inlandsgeheimdienst hat meiner Person im Herbst 2018, und vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein, mit der illegalen Beobachtung rufschädigend für mich als Person aber auch verfassungswidrig hinsichtlich meiner politischen Tätigkeit schweren Schaden zugefügt. Ich kann nur vermuten, dass die Beobachtung im Rahmen der Landtagswahl und der daran folgenden politischen Arbeit im Landtag politisch motiviert war, da die Behörde weisungsgebunden ist. Ich wurde mit islamistischen Fundamentalisten, welche Anschläge planen, oder den RAF-Terroristen der 1970er-Jahre quasi auf eine Ebene gestellt. Für die Beobachtung meiner Person durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz lagen zu keinem Zeitpunkt Gründe vor, schon gar nicht Gründe, welche eine Beobachtung nach der Aufnahme meines Mandates als Abgeordneter zum Bayerischen Landtag nach der konstituierenden Sitzung am 5. November 2018 rechtfertigen.

Der Inlandsgeheimdienst hat hier rechtliche Grenzen überschritten, welche mich zwingen dagegen Klage einzureichen. Zum einen um meine persönliche und politische Reputation wieder so ins Licht zu rücken, wie es der Wirklichkeit entspricht. Zum anderen aber auch als Bürger, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt und wertschätzt und daher die Verfassungsverletzungen durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz nicht durchgehen lassen will.“

Wie eine belgische Zeitung berichtete, hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Erlaubnis erteilt, aus einem Impffläschchen 6 Impfdosen (statt bisher nur 5) zu extrahieren. Daraufhin hat der Pharmakonzern Pfizer die Liefermenge an Impffläschchen verringert, was die Impfkampagne nun in Bedrängnis bringt, so die Zeitung Le Soir. Die EU-Kommission hatte im Liefervertrag mit Pfizer 600 Millionen Impfdosen vorgesehen, nicht aber präzisiert, dass damit 600 Millionen Impffläschchen damit gemeint sein sollen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert das wie folgt:

„Sollte sich diese Nachricht als wahr herausstellen, bedeutet das, dass die Bürger wieder einmal arglistig von einer unfähigen EU-Kommission, die von Merkel und Söder den Auftrag erhalten hat, eine ausreichende Menge an Impfdosen zu bestellen, getäuscht wurden.

Durch diese dilettantische Vertragsgestaltung kann Pfizer für das gleiche Geld offenbar 15% weniger an Impffläschchen liefern. Wenn man den kolportierten Preis von 20 Dollar pro Impfdosis zugrunde legt, bedeutet das ein Geschenk von 1,5 Milliarden Euro für den Pharmariesen Pfizer.

Doch dieses Geschenk kommt direkt aus der Tasche der Steuerzahler!

Darüber hinaus sei zu erwähnen, dass für die zusätzliche Extraktion der Impfdosen spezielle Spritzen benötigt werden. Wenn diese so schnell nicht überall vorrätig sind, werden auch daraus Engpässe bei den Impfungen resultieren.

Als Fazit kann man ein Komplettversagen der Regierungen von Merkel und Söder konstatieren, die sich auf die intransparente und offensichtlich fahrlässige EU-Kommission verlassen haben. Die Zeche für dieses Planungs- und Managementdesaster werden sowohl diejenigen Bürger zahlen, die sich impfen lassen wollen, als auch die Bürger insgesamt, denn diese Fehlkalkulation wird mit den Steuergeldern aller Bürger beglichen werden.“