„Es geht nicht um die Frage, ob das Verwenden von Bleischrot bei der Jagd an Feuchtgebieten falsch ist oder richtig. Der Bleieintrag durch verwendete Munition bei der Jagd an Gewässern ist als grundsätzlich schädlich erkannt und in etlichen Ländern Europas verboten“, meint der stellvertretende Delegationsleiter der AfD im Europaparlament, Markus Buchheit. Nachdem Jagd und Naturschutz untrennbar verbunden sind, wüssten das auch die europäischen Jagdausübenden. Für Buchheit hat im vorliegenden Entwurf allerdings die angeblich naturschutzorientierte Öko-Lobby ihren Einfluss geltend gemacht. Buchheit, dessen Arbeitsschwerpunkt unter anderem auf Fragen des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene liegt, sieht im Vorhaben der EU-Kommission die Rechte der Verbraucher gefährdet: „Das geplante Bleimunitionsverbot ist ein weiterer ungerechtfertigter Versuch, die Rechte der Waffenbesitzer einzuschränken. Brüssel fordert wieder einmal allgemeine Verbote, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt in einem angemessenen Verhältnis zur Wirklichkeit und gesetzgeberischen Absicht stehen.“

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert in Richtung Brüssel, dass das Ausweichen auf alternative Munitionsarten vor dem Hintergrund der artgerechten Tötung und des Tierschutzes wissenschaftlich umstritten ist und fügt hinzu: „Es gibt bis dato keine rechtlich eindeutige, praktisch kontrollierbare Definition von „Feuchtgebieten“ in den Entwürfen der EU-Kommission. „Feuchtgebiete“ könnten demzufolge selbst Pfützen nach Regenschauern sein.“

Martin Hess, stellv. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hat am 1. Oktober 2020 in einen Antrag gegen ein schrittweises Bleimunitionsverbot in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/22924). Er erklärt: „EU-Kommission und Bundesregierung missbrauchen den Umweltschutz, um schon wieder die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Nicht erst die Verwendung, schon der Besitz von Bleimunition in Feuchtgebieten soll verboten werden. Dadurch droht Jägern und Sportschützen, die solche Gebiete durchqueren oder bewohnen, die Kriminalisierung. Das Munitionsverbot ist unverhältnismäßig, weil es sich auf Pufferzonen erstreckt, die kaum identifizierbar sind. Die Folge ist Verwirrung statt Rechtssicherheit, die Grünen fordern jetzt schon ein generelles Bleimunitionsverbot. Schluss mit dieser Salamitaktik zum Schaden unserer Jäger und Schützen!“

Die AfD-Abgeordneten im EU-Parlament werden deshalb die Initiative von FACE und dem Deutschen Jagdverband unterstützen,  ein Veto des Europäischen Parlaments gegen den Vorschlag der neuesten REACH-Verordnung der EU zur Verwendung von Bleischrotmunition in der Nähe sogenannter Feuchtgebiete zu erreichen. MEP Buchheit: „Ich verlange eine sach- und fachkundige Überarbeitung des Vorschlages unter Hinzuziehung von echten Experten aus der Praxis der Jagd, des polizeilichen Vollzugs und des Naturschutzes vor der Wiedereinbringung in das EU-Parlament.“

Markus Buchheit ist stellvertretender Delegationsleiter der AfD in der Fraktion Identität und Demokratie im Europäischen Parlament. Er ist Mitglied in den Ausschüssen für Industrie, Verbraucherschutz und Petitionen und ID-Gruppenkoordinator im Ausschuss für internationalen Handel.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Eilanträge gegen den corona-bedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass eine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung nicht vorliege. Wie die Richter weiter erläutern, müssten die Belange der vom Lockdown betroffenen Branchen und Einzelpersonen „gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ zurücktreten. Insbesondere müsse eine drohende Überforderung der „personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems“ vermieden werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Dass die bayerischen Richter sich in ihrer Urteilsfindung nur an vorhandene Rechtsgrundlagen wie die Bayerische Verfassung bzw. das Bundesinfektionsschutzgesetz halten können, entspringt unserem Rechtssystem.

Doch wenn sich die Richter auf fehlerhafte Einschätzungen oder strukturelle Versäumnisse politischer Entscheidungsträger beziehen, dann offenbaren die Gerichtsurteile das wahre Gesicht der Regierenden.

Die von den Richtern apostrophierte `gestiegene Gefahr für Leib und Leben` basiert auf den fehlerhaften PCR-Tests, die ein verfälschtes Bild der tatsächlich Erkrankten schafft. Die kontinuierlich steigende Zahl der Positiv-Getesteten suggeriert ein Schreckensbild von Erkrankten und möglichen Intensivpatienten, worauf die Politik handeln muss.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung das Gesundheitssystem personell wie sachlich nicht zu überfordern. Auch hier bedarf es politischen Handelns.

Beide genannten Aspekte hätten eine Berechtigung, wären sie nicht Resultat des Handelns von Söder und der Bayerischen Staatsregierung.

Sowohl der Einsatz des wissenschaftlich umstrittenen PCR-Tests, sowie die unzureichende Vorbereitung auf einen Pandemiefall basieren auf den Entscheidungen der Regierung.

Daher können wir festhalten, dass die hausgemachten Probleme, welche die Politik verursacht hat, nun für den Lockdown als Begründung angebracht werden. Und am Schluss bestätigen die Richter indirekt dieses Totalversagen von Söder und Co. Hier sind wahren Schuldigen für die allgemeine Krise zu suchen.“

Das RKI hat neue Empfehlungen zur künftigen Durchführung von Corona-Tests ausgegeben, die auf eine Änderung der bayerischen Teststrategie abzielen. Danach sollen sich nur jene Menschen testen lassen, die nach einem Quarantäne-Aufenthalt eine gesundheitliche Verschlechterung verspüren bzw. mehrere Krankheitssymptome aufweisen. Ministerpräsident Markus Söder will trotz dieses Rates des RKI jedoch weiterhin an seiner „bayerischen Teststrategie“ festhalten, die es allen Bürgern, auch jenen ohne Symptome, erlaubt, sich kostenlos testen zu lassen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Nachdem sich Söder nun weigert, die Empfehlungen des RKI anzunehmen, müssen wir konstatieren, dass seine Corona-Politik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und jegliche Verhältnismäßigkeit verloren hat.
Söder zeigt sich wiederholt beratungsresistent, obwohl er in zahlreichen Pressekonferenzen behauptet hat, seine Entscheidungen würden auf Expertenratschläge zurückgehen.
Das gefährliche Halbwissen, das den bayerischen Corona-Maßnahmen zugrundeliegt, stammt offensichtlich einzig und allein von Söder selbst.
Der Ministerpräsident scheint sich in Corona-Fragen für allwissend zu halten und betreibt seine Alleingänge daher unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Lebenswirklichkeit der bayerischen Bürger.
Wir fordern Söder auf, endlich seine Politik der Alleingänge zu beenden und seine Entscheidungen auf eine breite, evidenzbasierte Grundlage zu stellen. Sinnlose Massentestungen, deren Ergebnisse nicht ins Verhältnis zu den tatsächlich erkrankten und verstorbenen Patienten gesetzt werden, verfälschen das Bild der Realität.
Söders politischer Tunnelblick führt uns nicht zum Licht am Ende des Tunnels, sondern direkt gegen die Mauer der brutalen Folgen seiner politischen Entscheidungen!“

Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Die AfD-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang einen Antrag gestellt, der die Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge in den Vordergrund rückt. Dadurch sollen sowohl ein gesundheitlicher und wirtschaftlicher Kollaps verhindert als auch unnötige Kollateralschäden vermieden werden.

Ein paar eigene Gedanken: Der vorliegende Gesetzentwurf von Union und SPD soll vordergründig eine legislative Basis für den rechtmäßigen Umgang mit Infektionsausbrüchen von nationaler Tragweite darstellen.

In Wahrheit liefert er jedoch die gesetzliche Verankerung von staatlicher Willkür und ermächtigt die Regierung dazu, grundlegende Freiheitsrechte auszuhebeln.

Der Gesetzentwurf bedient sich äußerst ungenauer und dehnbarer Adjektive wie ‚bedrohlich‘, ohne eine Situation anhand wissenschaftlich basierter Fakten zu beschreiben.

Darüber hinaus werden Grenzwerte für die Einführung von schwerwiegenden oder ‚massiv einschränkenden‘ Maßnahmen festgelegt, die keiner wissenschaftlich fundierten Studie entstammen und nicht evidenzbasiert eruiert wurden. Diese Grenzwerte, die allen Maßnahmen zugrunde liegen, wurden willkürlich von Söder und Merkel bestimmt.

Insgesamt ist das vorgelegte Regelwerk eine gefährliche Ansammlung von massiven Grundrechtseingriffen. Deren Rechtfertigung sowie die Definition einer Pandemie von nationaler Tragweite bleiben intransparent und willkürlich.

Als AfD lehnen wir diesen Versuch ab, die bisherigen fatalen Fehlgriffe der Regierungen von Merkel und Söder mit einem Gesetz reinzuwaschen.

Den Bürgern in Deutschland und insbesondere in Bayern kann man die nötige Eigenverantwortung und Selbstdisziplin zutrauen, um Viruserkrankungen zu überwinden. Dies haben die Menschen in den letzten Jahrzehnten hinreichend bewiesen. Daher brauchen sie kein Gesetz zur Scheinlegitimation von Bevormundung und Freiheitsberaubung!

Das RKI hat heute mitgeteilt, dass die Labore, in denen die massenhaft vorgenommenen PCR-Tests ausgewertet werden, an ihre Kapazitätsgrenzen angelangt sind. Daher seien in den letzten Tagen über 100.000 Tests in der Warteschleife hängen geblieben. Diese Situation, die zu langen Wartezeiten bei den Getesteten führt, erzeugt Unsicherheit und verfälscht die Datenerfassung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:
„Ist man früher bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Schnupfen zum Arzt gegangen, um sich auf das Grippe-Virus untersuchen zu lassen, werden heute massenhaft Menschen ohne jegliche Symptome auf bloßen Verdacht getestet.
Die Folge dieser Massentestungen ist, dass die Labore überlastet sind und nicht mehr die gesundheitlich notwenigen Untersuchungen wirklich kranker Patienten durchführen können. Die Kapazitäten der Labore werden zweckentfremdet und vergeudet.
Darüber hinaus ist nicht jeder Positiv-Getestete wirklich infiziert oder ernstlich krank. Die Resultate der kumuliert zusammengefassten Positiv-Getesteten zeigen also ein verfälschtes Bild der Realität, was die Hysterie-Spirale weiter antreibt.
Wir fordern daher die Staatsregierung dazu auf, Massentestungen, insbesondere bei Menschen ohne Symptome, einzustellen. Die Kapazitäten in den Laboren sollen stattdessen für Risikopatienten und Risikoberufsgruppen genutzt werden. Zudem sollen Laborkapazitäten auch wieder zur Untersuchung anderer Erkrankungen zur Verfügung stehen, anstatt durch PCR-Massentests völlig absorbiert zu werden. Es darf nicht sein, dass die einseitige Fixierung auf Corona in den Testlaboren womöglich Menschenleben kostet.
Aus diesem Grund fordere ich persönlich die Bevölkerung auf, den Sinn und Zweck von PCR-Tests zu überdenken und sich nur bei Krankheitssymptomen testen zu lassen.