Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Rahmen einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes am 27. Juli einen Gesetzänderungsentwurf vorgelegt. Die vornehmlich am Klimawandel orientierten Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Wildtierbiologie und die Wildtierhege sowie die Munitionsverwendung.

Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kritisiert den Gesetzesentwurf und betont hierzu:

„Wir lehnen den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums ab, da sich die Neuregelungen an ideologiebeladene Zielvorgaben halten, denen der Realitätsbezug zur täglichen Jagd- und Forstwirtschaft fehlt.
Eine der Neuerungen betrifft das sog. Wiederladen von bleihaltiger Büchsenmunition, das bis dato nicht nur kostensparend für Jäger war, sondern zur Optimierung der Jagdwaffen verwendet wurde. Durch die anvisierte Zertifizierung der Munition wird nicht nur die Wahlfreiheit jedes einzelnen Jägers beschnitten, sondern eine reine Lobby- und Klientelpolitik zu Gunsten der Hersteller betrieben.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Liberalisierung der Abschussobergrenzen z.B. für Rehwild sieht vor, dass sich ‚Jäger und Waldbesitzer, unter Einbeziehung der örtlich vorherrschenden Bedingungen, über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild verständigen‘. Der Wegfall der Obergrenzen öffnet Tür und Tor für einen Missbrauch, bei dem ganze Wildpopulationen in bestimmten Jagdrevieren ausgemerzt werden könnten. Hier wird langfristig die Wildtierbiologie gefährdet und eine wirklich nachhaltige Artenvielfalt bedroht.
Die AfD lehnt den grün-ideologisierten ‚Wald vor Wild‘ -Ansatz zur Gänze ab und fordert, das ausgeglichene und der Natur gemäße ‚Wald mit Wild‘-Konzept zu unterstützen. Natur- und Tierschutz funktionieren nicht nach ideologischen Maßstäben. Wir brauchen daher Lösungen, die für Mensch und Natur gleichermaßen sinnvoll sind.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart nimmt bezüglich der Einstellung seiner Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim in der Sache Starkbierfest Rosenheim wie folgt Stellung:

„Ich danke zunächst der Staatsanwaltschaft Traunstein für die gründliche und umfangreiche Untersuchung der Angelegenheit. Die Genehmigung des Starkbierfestes in der Hochzeit der Corona-Pandemie in unserer Region, gegen den Rat des Gesundheitsamtes vom 3. März 2020, hat in der Region zu zahlreichen Diskussionen und zu Verunsicherungen in der Bevölkerung geführt. Die Erlaubnis, das Starkbierfest, inklusive des von Kommunalpolitikern kurz vor der Wahl gut besuchten Starkbieranstichs, und die gleichzeitig losgetretene Debatte um die Absage sämtlicher anderer Veranstaltungen bis hin zum Herbstfest im September, die Beschränkungen für andere Gewerbetreibende, v.a. der Gastronomie ab dem 16. März 2020, haben ein großes Maß an erlebter Ungerechtigkeit aufkommen lassen. Die Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim hat das ambivalente Verhalten der Stadt aufgezeigt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft schafft nun Klarheit für eine weitere politische Debatte zu diesem Thema.

Hierzu stelle ich fest: Dass die Staatsanwaltschaft Traunstein keinem der angezeigten Straftatbestände gefolgt ist, stellt die Stadt zunächst auch von möglichen Regressansprüchen frei. Dies ermöglicht eine politische Debatte über die politische Dimension der Vorgänge, ohne dass sich die Stadt mit Blick auf drohende weitere Verfahren bedeckt halten muss. Ferner wurde gewürdigt, dass von Seiten der Staatsregierung zum damaligen Zeitpunkt keine Maßnahmen oder Beschränkungen in Sachen Corona erlassen wurden, welche die Durchführung grundsätzlich untersagt hätten. Während man von Seiten der Staatsregierung im Landkreis Tirschenreuth tätig wurde, hat man dies in der Region Rosenheim unterlassen.

Folglich ist die politische Debatte nicht beendet. Es steht immer noch die Frage im Raum, warum von Seiten der Stadt der Rat des Gesundheitsamtes Rosenheim ignoriert wurde. Auch gibt die Einstellung der Ermittlungen keinen Rückschluss darüber, inwiefern das Starkbierfest doch in gewissem Umfang zur Weiterverbreitung des Virus beigetragen hat, da lediglich die juristischen Aspekte und deren Überprüfung mit adäquaten Mitteln geprüft wurden. Der Fairnessgedanke bezüglich der anderen Veranstalter oder Gastronomiebetriebe, wurde durch die Einstellung der Ermittlungen ebenfalls nicht beantwortet.

Für meine politische Arbeit schließe ich daraus mehrere Punkte, welche ich in der kommenden Zeit weiterverfolgen möchte. Dies ist zum einen, dass es bislang möglich ist, die Ratschläge von Experten eines Gesundheitsamtes zu ignorieren. Eine Lehre für alle Beteiligten aus dem vorliegenden Fall ist, dass hier rechtlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Das Gesundheitsamt ist vor Ort der verlängerte Arm des Gesundheitsministeriums. Trotzdem scheint hier das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch in einem gesundheitlich bedenklichen Fall höher gewichtet zu werden als der Rat von staatlicher Seite. Hier gilt es die Rechte und die Einflussmöglichkeiten der Gesundheitsämter – über den Landtag – zu stärken, um zukünftig ähnliche Situationen über ein gestärktes Weisungsrecht gegenüber den Kommunen zu vermeiden.

Ein weiterer Punkt für meine politische Arbeit in der Region ist es nun, wie in den letzten Wochen bereits geschehen, genau im Blick zu behalten, welche Corona-Maßnahmen und insbesondere deren Umsetzung durch die Stadt Rosenheim verhältnismäßig sind. Die Tatsache, dass zwischen dem Starkbierfest und den Corona-Fallzahlen in der Region mit aufwandsgerechten Mitteln kein Straftatbestand festgestellt werden konnte, entlässt die Stadt nicht aus der politischen Verantwortung. Es ist der Situation zum jeweiligen Zeitpunkt der Pandemieentwicklung in der Region geschuldet, welche Mittel zum jeweiligen Zeitpunkt angemessen waren und noch immer sind. Dass der Monat März mit seinen hohen Fallzahlen weitreichendere Maßnahmen rechtfertigte, als es derzeit der Fall wäre, ist offensichtlich. Auch zu bedenken ist, dass man Anfang März bezüglich des neuartigen Typs von Coronaviren keine verlässlichen Erfahrungswerte hatte – was wiederum die Entscheidung der Stadt in ein kritisches Licht rückt. Diese Erfahrungswerte bezüglich Infektionsrisiko und möglichen Übertragungswegen kann mittlerweile als gesichert angesehen werden. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen der Staatsregierung lassen insbesondere der Gastronomie und Veranstaltern von Festen deutlich mehr Freiraum. Diese sollten im Ermessensspielraum der Stadt zu Gunsten der Veranstalter und der Gastronomie, um deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, vollumfänglich gestattet werden. Auch stehe ich weiter für angemessene Lockerungen für Privatpersonen, beispielsweise bei der Kinderbetreuung.

Die gestellte Strafanzeige, unabhängig von ihrem jetzigen Ausgang, hat dazu beigetragen rechtliche Klarheit zu schaffen. Diese rechtlichen Aspekte sind wichtig für eine sachlich-pragmatische Betrachtung der Vorgänge – völlig unabhängig von den persönlichen Ansichten von mir. Ich sehe es kritisch, dass der politische Gegner genau diese von mir herbeigeführte Klärung von juristischen Sichtweisen auf diffamierende Art und Weise genutzt hat, mir auf Grund meiner Äußerungen zum Starkbierfest und der Herbstfestabsage Unredlichkeit zu unterstellen. Besser wäre es gewesen, in eine sachbezogene Diskussion einzutreten, inwiefern vor Ort der Gastronomie und den Menschen geholfen werden kann, die teils auf Grund des Lockdowns vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Statt dem vernommenen üblichen AfD-Bashing wären die anderen politischen Akteure gut beraten gewesen, den zahlreichen Familien und Gewerbetreibenden in dieser Ausnahmesituation weiter zu helfen, wie ich es in den letzten Wochen reihenweise gemacht habe. Vollkommen richtig ist, dass ich mich auf das Starkbierfest oder auch das Herbstfest gefreut habe wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Region. Hier geht es aber nicht um meine persönliche Affinität zu Festveranstaltungen, sondern um politische Prozesse, welche im Sinne der politischen Arbeit geklärt werden müssen und zu deren Klärung ich dieses juristische Mittel völlig legitim angewandt habe.

Ich fordere daher nun die Stadt Rosenheim auf, umfassend und für Laien verständlich zu erklären, warum man nicht dem Rat des Gesundheitsamtes gefolgt ist!“