Das Coronavirus hat den Freistaat Bayern fest im Griff. Es gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen und auch die Wirtschaft wurde durch behördliche Anordnungen weitgehend heruntergefahren.
Vergleiche mit anderen vom Virus betroffenen Ländern führen jedoch zu der Frage, ob die Eindämmung der Infektionszahlen nicht auch auf anderem Wege gelingen kann. Um den Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten, müssen die aktuell in Deutschland geltenden Maßnahmen daher zeitnah überprüft und eventuell auch angepasst werden. Wir alle sind besorgt wegen der Ausbreitung des Virus und haben Verständnis dafür, dass die Staatsregierung im ersten Moment der Corona Krise starke Beschränkungen des öffentlichen Lebens, sowie der Geschäftstätigkeit im Freistaat erlassen hat.

Es gilt jetzt die Infektionsketten zu unterbrechen, damit unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Vor allem der Schutz der Risikogruppen ist besonders wichtig. Es gilt aber auch festzuhalten, dass andere Staaten, allen voran Südkorea, die Infektionsketten offensichtlich durch entschlossenes und intelligentes Vorgehen weitestgehend unterbrochen haben. Auf Ausgangssperren konnte dort verzichtet werden, was den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden stark begrenzt hat. Wir müssen uns angesichts der dortigen Erkenntnisse fragen, ob dies nicht auch für uns der richtige Weg sein könnte.
Bereits jetzt zeichnet sich ein enormer Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft ab, daher müssen die derzeit geltenden Maßnahmen in Deutschland und der von Bayern beschrittene Weg kritisch überprüft werden. Selbstverständlich müssen die Hilfen für durch Corona-Maßnahmen geschädigte Betriebe unbürokratisch und rasch erfolgen. Ein Stillstand der Wirtschaft über mehrere Monate hinweg könnte jedoch eine regelrechte Pleitewelle bei den Unternehmen und damit verbunden eine Massenarbeitslosigkeit schlimmsten Ausmaßes verursachen. Dies muss um fast jeden Preis verhindert werden. Führende Vertreter der Wirtschaft warnen mittlerweile, dass die Produktion spätestens Ende April wieder hochgefahren werden müsse, andernfalls drohen Arbeitsplatzverluste, die später nicht einfach wieder ausgeglichen werden können.
Die erheblichen Eingriffe in die persönlichen Freiheiten der Bürger erfordern es, alternative Wege zur Bewältigung der Krise in Betracht zu ziehen. Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich und juristisch einwandfrei zu rechtfertigen ist. Es muss daher zeitnah eine Exit Strategie aus diesem Krisenmodus erarbeitet werden, die neben dem Hochfahren der Wirtschaft und dem Schutz vor feindlichen Firmenübernahmen auch die Öffnung der Schulen beinhalten sollte. Der Verzicht auf Großveranstaltungen und der Schutz unserer Grenzen ist in nächster Zeit aber unbedingt beizubehalten.

Zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Infektionsschutzgesetz hat die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt. Der zu ergänzende Artikel 6a soll dem Schutz des im Gesundheitswesen tätigen Personals dienen. Dieses ist im Fall eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf den Erreger zu testen, der den Notstand ausgelöst hat.

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart:

„Die AfD-Fraktion unterstützt sämtliche Maßnahmen der Staatsregierung, die dem Schutz der Bürger im Fall einer Pandemie dienen. Daher begrüßt sie den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz. Dieses sollte auch der Gefährdung des medizinischen Personals Rechnung tragen, das in einer pandemischen Situation Außerordentliches leisten muss und dabei einer besonderen Exposition durch Krankheitserreger ausgesetzt ist. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist es immer möglich, sich zu infizieren und dadurch nicht nur als Arbeitskraft auszufallen, sondern auch zu einem Risiko für Kollegen sowie für das familiäre Umfeld zu werden. Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens sollen deshalb die Möglichkeit bekommen, sich im Falle eines Gesundheitsnotstandes engmaschig und regelmäßig auf mögliche Erreger testen zu lassen. Dies wirkt nicht nur deren Sorge vor einer persönlichen Ansteckung, sondern auch einer Ausbreitung der Krankheit entgegen. Eine engmaschige Kontrolle dient der Fürsorge gegenüber dem Personal und bringt überdies die Wertschätzung für seine Leistung in einer solchen Situation zum Ausdruck.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart kritisiert die ÖDP für Ihre Anzeige bezüglich der Fällung von Eschen im Staatsforst bei Bad Aibling.

Das Eschentriebsterben fordert seit über drei Jahren die konsequente Bekämpfung des Eschentriebsterbens, einer eingeschleppten Pilzkrankheit, in der Region. Gerade noch rechtzeitig vor der Brutsaison der Vögel und bedingt durch den milden Winter ist gerade jetzt ein forstliches Eingreifen zur Eindämmung des Eschentriebsterbens unausweichlich. Die Bayerischen Staatsforsten haben hier verantwortungsbewusst und konsequent gehandelt. Eine wirtschaftliche Nutzung des befallenen Holzes ist ferner kaum möglich.

Die künstliche Empörung der ÖDP ist vermutlich geringem fachlichen Wissens sowie dem Kommunalwahlkampf geschuldet.

Gerade die Bayerischen Staatsforsten haben in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Auwaldflächen renaturiert und haben zahlreiche Flächen als Rückzugsräume für die Natur geschaffen. Rund 81.800 ha, was rund 10% der Waldfläche der BaySF entspricht, werden nicht bewirtschaftet. Die Flächen entsprechen dem bayerischen Biodiversitätsprogramm 2030, welche eine großräumigen Nichtnutzung erfüllen. Eine forstliche Nutzung findet dort auf Grund extremer Verhältnisse, schwieriger Geländebedingungen und naturschutzfachlicher Aspekte dauerhaft nicht statt. Die vorgenommenen Maßnahmen dienen lediglich der Eindämmung des Eschentriebsterbens.

Ähnlich wie die SPD versucht nun scheinbar auch die ÖDP mit Zuhilfenahme des überlasteten Justizsystems nun Wahlkampf mit aussichtslosen Anzeigen zu betreiben. Diesem politischen Vorgehen muss Einhalt geboten werden.

Andreas Winhart ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bayerischen Landtags und forstpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion.

Zu den von der Bayerischen Staatsregierung geplanten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus sagt Andreas Winhart, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die AfD-Fraktion begrüßt alle Maßnahmen, welche die weitere Ausbreitung des Coronavirus bremsen. Tatsache ist aber auch, dass die Bayerische Staatsregierung zu spät reagiert hat. Bayern bräuchte nun klare Anweisungen und eine starke Hand, die die CSU nicht bietet. In China und Taiwan hat es sich bewährt, zuerst harte Maßnahmen durchzusetzen, die dann gelockert werden können. Die Staatsregierung geht mutmaßlich den anderen und falschen Weg, wie es gerade auch Italien vormacht. Dort wurden zu spät effiziente Gegenmaßnahmen eingeleitet und nun ist das ganze Land eine Sperrzone.

Wir brauchen zu Vermeidung von Panik und Falschinfos umfassendere Informationen für die Bevölkerung. Die AfD-Fraktion fordert daher für mehr Transparenz die Offenlegung sämtlicher Pläne zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Informationspolitik ist miserabel, was die zahlreichen Hamsterkäufe Land auf, Land ab zeigen. Des Weiteren habe ich Anfragen an die Staatsregierung darüber gestellt, wie hoch die Bestände an Schutzkleidung, Mundmasken sowie Desinfektionsmittel in den bayerischen Kliniken sind. Wir befürchten die Spekulation und Geldmacherei mit diesen knappen Gütern.

Die Staatsregierung muss aufzeigen, ab welchem Eskalationslevel die Grenzen geschlossen werden sollen und mit Ausgangssperren zu rechnen ist. Wenn Grenzsicherungsmaßnahmen stattfinden, soll dargelegt werden, wie diese umzusetzen sind und wie viele Polizisten und andere Organisationen dazu zur Verfügung stehen. Wir fordern zudem die flächendeckende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich unbürokratisch und schnell auf das Coronavirus testen zu lassen. Auch hier ist die Informationspolitik der Gesundheitsämter dürftig.“