Katzenschutzverordnung: Landrat schießt übers Ziel hinaus – Eklatanter Eingriff ins Eigentum
Die Katzenschutzverordnung von Landrat Otto Lederer wird Thema in Landtag. Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart, zusammen mit seinem Kollegen Franz Bergmüller, richteten sich besorgt mit einer Anfrage an die Staatsregierung hinsichtlich der übergriffigen Regelungen aus dem Landratsamt Rosenheim.
Hierzu stellt Andreas Winhart fest: „Ich bin erschüttert über die Übergriffigkeit auf Eigentum und Privatsphäre, mit welcher Landrat Lederer hier vorangeht. Das Betreten fremder Grundstücke durch Katzenfänger, der harte Eingriff ins Eigentum der Katzenhalter ist ohne Verhältnis. Ferner ist derzeit absolut unklar auf welcher rechtlichen und methodischen Grundlage die Verordnung verhängt wurde. Auch sind keine milderen Mittel, wie beispielsweise Aufklärung der Bevölkerung oder kostenfreie Chip- und Kastrationsangebote erfolgt. Ich halte die Verordnung daher für rechtlich nicht haltbar und empfehle Betroffenen sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.“
Das Abgeordnetenbüro Andreas Winhart wird dabei behilflich sein, sofern die Verordnung im Februar 2027 in Kraft tritt, Betroffene miteinander zu vernetzen.

Andreas Winhart 2026