Verfassungsgerichtshof bestätigt indirekt Fehler der Staatsregierung im Bereich Gesundheit
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Eilanträge gegen den corona-bedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass eine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung nicht vorliege. Wie die Richter weiter erläutern, müssten die Belange der vom Lockdown betroffenen Branchen und Einzelpersonen „gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit […]