AfD-Fraktion deckt auf: Staatsregierung kassiert Millionen durch Wegfall von Steuer-Erinnerungen!

Seit Anfang 2026 verschicken die bayerischen Finanzämter keine postalischen Erinnerungen mehr für Steuer-Vorauszahlungen. Wie die Staatsregierung auf eine AfD-Anfrage bestätigte, sparte der Freistaat im ersten Quartal dadurch zwar rund 544.750 Euro ein, löste jedoch eine Explosion bei den Säumniszuschlägen aus. Allein zum Stichtag am 10. März schossen diese auf rund 4,714 Millionen Euro hoch – im Vorjahreszeitraum waren es lediglich 2,578 Millionen Euro.

Neben dem massiven Einnahmeplus führte die Umstellung zu erheblichem Aufwand: Es mussten rund 470.000 Mahnschreiben verschickt werden, während bis Ende April bereits in 41.000 Fällen Säumniszuschläge wieder erlassen wurden. Vorab individuell per Post informiert wurden die betroffenen Steuerzahler über den Wegfall übrigens nicht; das Finanzministerium verwies lediglich auf allgemeine Hinweise im Internet, Pressemitteilungen und Infos an Verbände.

Oskar Lipp: „Hier zeigt sich ein massives Behördenversagen zulasten von Selbstständigen und Unternehmen. Wer jahrzehntelang an Erinnerungsschreiben gewöhnt war, wurde plötzlich ohne direkte persönliche Information mit Mahnungen und Zuschlägen konfrontiert. Die Staatsregierung darf die Digitalisierung der Verwaltung nicht dazu missbrauchen, Bürger und Betriebe in Gebührenfallen laufen zu lassen. Wir fordern die sofortige Wiedereinführung eines verpflichtenden direkten Erinnerungsservices für Steuer-Vorauszahlungen sowie eine umfassende Überprüfung sämtlicher verhängter Säumniszuschläge.“

Andreas Winhart: „Besonders brisant ist, dass zehntausende Säumniszuschläge nachträglich wieder erlassen werden mussten. Das zeigt eindeutig, dass die Umstellung chaotisch vorbereitet war und selbst die Finanzverwaltung die Folgen offenbar nicht mehr sauber kontrollieren konnte. Die Staatsregierung muss offenlegen, wie viele Steuerzahler erst durch Mahnungen von der Abschaffung der Erinnerungsschreiben erfahren haben. Außerdem braucht es künftig eine verpflichtende schriftliche Vorwarnung bei vergleichbaren Verwaltungsumstellungen.“