Die Ausgangsbeschränkungen, die Ministerpräsident Söder 2020 erlassen hat, wurden Ende 2022 vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Bayerische Staatsregierung weigert sich jedoch, die damals erhobenen Bußgelder vollständig zurückzuzahlen. Lediglich in bestimmten Fällen soll eine Rückzahlung erfolgen: Das Bußgeld muss für „das Verlassen der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ zwischen dem 1. und dem 19. April 2020 verhängt worden sein.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, kommentiert dies wie folgt:

„Das Verhalten der Staatsregierung ist skandalös. Erst entzieht sie den Bürgern willkürlich Grundrechte, und jetzt weigert sie sich auch noch, alle zu Unrecht mit Bußgeldern überzogenen Opfern ihrer verfassungswidrigen Politik zu entschädigen. Ministerpräsident Söder sollte sich endlich zu seinem politischen und moralischen Versagen bekennen, sich bei allen bayerischen Bürgern entschuldigen und sämtliche unrechtmäßig erhobenen Bußgelder zurückzahlen. Ohne Wenn und Aber! Die Art und Weise, wie Söder nun versucht, die klaren gerichtlichen Vorgaben mit neuer Willkür zu umgehen, ist beschämend.

Als AfD haben wir den bayerischen Sonderweg in der Corona-Politik von Anfang an als verfassungswidrig kritisiert und damit Recht behalten. Wir fordern die Staatsregierung auf, den Bürgern unaufgefordert und unbürokratisch ihr Geld zurückzuzahlen. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen nun auch noch vor Gericht darum kämpfen müssen. Sorgen Sie endlich für Recht und Gerechtigkeit, Herr Söder!“