Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den vom regierungsnahen RKI verkündeten Anstieg der 7-Tage-Inzidenzwerte eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese Änderung sieht u.a. vor, dass ab einer bundesweiten 7-Tage-Inzidenz von 100 die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden können.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt dazu:

„Mit den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes begeben sich Merkel und Söder auf einen gefährlichen Weg, der unsere Gesellschaft nicht nur in einen möglichen Dauer-Lockdown führt, sondern zur Aushebelung unserer demokratischen Grundordnung beiträgt.

Als AfD haben wir schon seit Beginn der sogenannten Pandemie darauf hingewiesen, dass die Inzidenzwerte willkürlich bestimmt sind und keine wissenschaftlich begründete Aussagekraft haben. Daher ist die gesetzliche Fixierung auf besagte Inzidenzen ebenfalls willkürlich und birgt die Gefahr der Manipulation, denn die Inzidenzwerte hängen von der Testanzahl ab.

Darüber hinaus werden die von Merkel und Söder vorgesehenen Gesetzesverschärfungen damit begründet, dass man eine zu große Belastung des Gesundheitssystems verhindern möchte. Hier müssen wir festhalten, dass das Gesundheitssystem zu keinem Zeitpunkt seit Beginn der angeblichen Pandemie in seinem Funktionieren gefährdet war. Das Argument der Überlastung wird ohne valide Belege durch wissenschaftliche Studien von Merkel und Söder immer wieder angeführt.

Aus den genannten Gründen fordern wir die sofortige Aufhebung aller unverhältnismäßigen Lockdown-Maßnahmen sowie die Abkehr von der geplanten Gesetzesänderung. Wir rufen auch alle Parlamentarier dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, denn hier wird nicht unsere Gesundheit geschützt, sondern unsere Demokratie und Freiheit zerstört.“

Heute gab die Deutsche Bahn gemeinsam mit der Österreichischen Bundesbahn und Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, ihre Entscheidung für die neue Bahnstrecke zum Brenner im Inntal und im Raum Rosenheim bekannt. Von fünf möglichen Streckenführungen schneidet die sogenannte „Variante Violett“ mit rund 60 Prozent Tunnelanteil am besten ab. Diese führt vom österreichischen Schaftenau über die Gemeinden Kiefersfelden, Oberaudorf und Stephanskirchen östlich an Rosenheim vorbei bis Ostermünchen. Hierzu äußerten sich heute die beiden Rosenheimer AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller MdL und Andreas Winhart MdL.

Als Mitglied des Bauausschusses des Bayerischen Landtags äußerte sich Franz Bergmüller hierzu wie folgt:

„Es ist gut, dass mit der heutigen Trassenfestlegung unsere bereits seit 2017 bestehenden Forderungen der Untertunnelung und die Untersuchung der Verknüpfungsstellen nun vom Bund übernommen worden sind. Vor der endgültigen Entscheidung muss die Notwendigkeit gegenüber der Bestandsstreckenertüchtigung mit Nachweis des Bedarfs erbracht werden. Aber die optimale neue Trasse muss auch mit größtmöglichem Lärmschutz und Untertunnelungen vorangetrieben werden.“

Der AfD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Andreas Winhart stellt ferner fest: „Die Trassenentscheidung der Bahn schafft im Moment nur eines: Neue Fragen. Ungeklärt ist weiterhin die Lage im Inntal besonders bezüglich der Verknüpfungsstelle unter dem Wildbarren und weshalb im weiteren Verlauf nicht ein Tunnel in den Bergen hinter Oberaudorf und Kiefersfelden möglich ist. Ungeklärt bleibt auch die Frage nach der Beeinträchtigung für Stephanskirchen, Samerberg und Rohrdorf während und nach möglichen Bauarbeiten. Völlig ungeklärt ist auch die Frage nach dem Bedarf der Strecke sowie der Sicherstellung, dass Rosenheim nicht vom internationalen Personenzugverkehr abgekoppelt wird.“