Krankenhausplanung demokratisieren und Schließungen verhindern! – Bayerischer Landtag soll zwei Abgeordnete in Krankenhausplanungsausschuss entsenden

Die AfD-Fraktion hat im Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) eingebracht (Drs. 19/8459). Da dieses bislang keine Beteiligung von Mitgliedern des Landtags im Krankenhausplanungsausschuss vorsieht, hält die AfD dessen Erweiterung um zwei Landtagsabgeordnete für dringend geboten. Die Auswahl der Mitglieder soll durch feste Zuweisung erfolgen: Ein Sitz wird von der stärksten die Staatsregierung stützenden Fraktion benannt, der andere von der stärksten Oppositionsfraktion.

Andreas Winhart erklärt dazu als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Wir wollen erreichen, dass die Landeskrankenhausplanung mehr Führung bekommt. Dafür gibt es nichts Besseres als das demokratische Gremium an sich, nämlich den Bayerischen Landtag. Diese Aufgabe sollen keine Vertreter des Staatsministeriums und keine vermeintlichen Spezialisten übernehmen, sondern gewählte Abgeordnete. Bei den Verbänden, die derzeit an der Planung beteiligt sind, ist wenig politischer Wille erkennbar, für die Allgemeinheit zu wirken. Dabei ist es dringend geboten, Schlimmes abzuwenden: Durch Lauterbachs Krankenhausreform haben wir immer noch eine Schließungswelle zu befürchten. Die Staatsregierung hat einen 7-Punkte-Plan vorgelegt, der Schließungen nicht verhindert, sondern ermöglicht. Nach dem Gesetzentwurf des Finanzministers sollen Fördermittel, die ausgegeben wurden, im Falle von Schließungen von Krankenhäusern nicht mehr zurückgefordert werden. Offenbar hat die Staatsregierung wenig Interesse am Erhalt von Klinikstandorten.
Wir fordern, dass die von der Krankenhausplanung betroffene Bevölkerung angemessen beteiligt wird. Daher soll sie durch demokratisch gewählte Abgeordnete vertreten werden.“