Der Rosenheimer AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart ist richtig sauer. Grund ist die Antwort der Staatsregierung auf seine Anfrage im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts an die Söder-Regierung hinsichtlich der Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben in der Region nach den Tierschutzskandalen. Andreas Winhart wollte wissen, wie häufig in der Vergangenheit kontrolliert wurde und ob bestimmte Betriebe, wie er aus Kreisen der Landwirtschaft zu erfahren ist, überproportional kontrolliert werden. Die lapidare Antwort der Staatsregierung: Man könne dazu keine Auskunft geben, da die Dokumentationssysteme der Veterinärämter nicht auf statistische Auswertungen ausgelegt seien.

Andreas Winhart nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Selbst auf die Frage, wie viele Personen bei den Veterinärämtern mit den Kontrollen beschäftigt sind, wurde ausgewichen! Man würde keine externen Kräfte hinzuziehen, mag ja richtig sein, aber wie viele Personen daran arbeiten, sollte man doch mitteilen können. Man kann nur vermuten, dass dort auch einiges im Argen liegt!“

Ebenfalls unbeantwortet blieb die Frage an die Staatsregierung, ob sie das Gerücht bestätigen oder widerlegen kann, welches sich in Kreisen der Landwirtschaft seit längerem hält: Wie viele Kontrolleure sind auch Mitglied bei der Tierschutzorganisation PETA, der Tierschutzorganisation, welche oftmals Landwirte zu Unrecht für Tierschutzvergehen anprangert.

Obwohl behauptet wird, keine Vergangenheitsdaten analysieren zu könnten, konnte die Staatsregierung allerding hinsichtlich der beiden betroffenen Betriebe die Kontrolldaten mitteilen: Demnach war der Betrieb in Griesstätt im Jahr 2020 mehrfach kontrolliert worden, aber beispielsweise im Jahr 2024 überhaupt nicht. Davor erfolgte die letzte Kontrolle im Mai 2023. Der Betrieb in Bad Aibling wurde im Zeitraum von August 2022 bis April 2025 gar nicht kontrolliert. Im Gegenzug dazu berichteten Landwirte dem Abgeordnetenbüro Winhart, dass sie teils quartalsweise oder halbjährlich kontrolliert werden würden – ein Missverhältnis, welches durch die Anfrage an die Staatregierung eigentlich hätte aufgelöst werden können.