Heute wies das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsklage der Bayerischen Staatsregierung zurück und bestätigte somit das vorherige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Corona-Ausgangsbeschränkungen rechtwidrig waren.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Das heutige Urteil bestätigt die Corona-Politik der AfD-Fraktion vollumfänglich. Wir haben während der Corona-Zeit stets auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen der Staatsregierung und ihren zweifelhaften Nutzen für die Gesundheit der Bürger hingewiesen.

Die Maßnahmenflut, die insbesondere Markus Söder als verbohrter Hardliner gegen jede Vernunft und Rechtsstaatlichkeit fanatisch umgesetzt hat, wurde nun in höchster Instanz abgestraft.

Als AfD-Fraktion werden wir Konsequenzen aus diesem Urteil fordern. Es braucht eine vollständige politische und juristische Aufarbeitung der Corona-Hysterie sowie eine gesellschaftliche Befriedung. Die Menschen sind der Spaltungen und Zerwürfnisse müde, für die Markus Söder die Hauptverantwortung in Bayern trägt.“