Im Deutschen Bundestag wurde heute über die Einführung einer Corona-Impfpflicht debattiert. Ein Gesetzentwurf von 237 Abgeordneten aus vier Fraktionen sieht eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Laut der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, diene dieser „Weg der Vorsorge“ dazu, eine möglichst hohe Impfquote bis zum Herbst zu erreichen. Der CDU-Abgeordnete Sepp Müller hält eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt für „tot“. Jedoch sieht der Antrag der Unionsfraktion deren Einführung in einer neuerlichen „akuten Lage“ vor. Einige Abgeordnete der FDP fordern eine Impfpflicht ab 50 Jahren.
Für die AfD stellte die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel klar, dass es „keine legitime und verfassungsrechtlich zulässige Rechtfertigung für die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19“ gibt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:
„Es gibt noch immer keine sicher und effektiv wirksamen Impfstoffe gegen Corona, wie die hohen Zahlen der ‚Impfdurchbrüche‘ zeigen. Selbst Geboosterte werden häufig krank und liegen in den Intensivstationen. Trotzdem wollen die meisten Vertreter der Altparteien im Bundestag an einer allgemeinen Impfpflicht festhalten. Dafür gibt es weder eine medizinische und epidemiologische noch eine juristische Grundlage. Eine allgemeine Impfpflicht verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der körperlichen Unversehrtheit. Niemand darf gegen seinen Willen zu einer Impfung genötigt werden, zumal wenn diese erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringt.
Ich fordere die Staatsregierung daher auf, eine Impfpflicht – sollte sie vom Bundestag beschlossen werden – in Bayern auszusetzen. Dies ist, ähnlich wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die zu einer Versorgungskrise im Gesundheits- und Pflegebereich führen wird, durchaus möglich und notwendig.“