Die Änderung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes bringt für Zahnärzte einen erhöhten Test-Aufwand mit sich. So müssen sich nun auch vollständig geimpfte oder genesene Zahnärzte und Praxismitarbeiter regelmäßig auf Corona testen lassen. Die Testpflicht gilt durch einen täglichen Antigentest oder zwei PCR-Tests pro Woche als erfüllt. Für ungeimpfte Ärzte bzw. Mitarbeiter besteht diese Pflicht ohnehin. In ihrem Fall muss der Test unter Kontrolle erfolgen.
Die Testpflicht gilt außerdem für sämtliche Personen, die eine Zahnarztpraxis betreten, also auch für Begleitpersonen von Patienten, Reinigungskräfte, Handwerker und Lieferanten, nicht jedoch für die Patienten selbst. Ungeimpfte und ungetestete Personen haben weiterhin Zugang zur zahnärztlichen Versorgung.

Der gesundheitspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Staatsregierung hat mit ihrer Verschärfung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes ein Chaos produziert, das den Zahnärzten ihre Arbeit auf absurde Weise erschwert. Selbst geimpfte und genesene Ärzte und deren Mitarbeiter müssen sich nun regelmäßig testen lassen. Ebenso gilt die Testpflicht für sämtliche Personen, die die Zahnarztpraxis betreten – nur nicht für die Patienten. Dabei geht von diesen während der Behandlung eher eine Ansteckungsgefahr aus als z.B. von Lieferanten, die sich nur für kurze Augenblicke in der Praxis aufhalten.
Besonders skandalös ist, dass auch Eltern und andere Begleitpersonen von Kindern von der Testpflicht betroffen sind. Wenn ein Kind morgens schnell zum Zahnarzt gebracht werden muss, kann ein Test vor Betreten der Praxis, wie vorgeschrieben, oft gar nicht vorgenommen werden. Das bedeutet, dass die Eltern dann draußen vor der Arztpraxis zu warten haben. Dies ist sowohl für die Eltern als auch erst recht für die kranken Kinder eine Zumutung!
Zwar teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass diese Regelung für die Begleitung von Kindern zum Kinderarzt nicht gelte, aber Kinder müssen gelegentlich auch Zahn- oder andere Fachärzte besuchen.
Ich fordere die Staatsregierung auf, für eine klare Rechtslage zu sorgen. Und vor allem muss es Eltern erlaubt sein, ihre Kinder bei jedem Arztbesuch zu begleiten! Eine Trennung der Kinder von ihren Eltern ist inhuman und kinderfeindlich.“