Das Problem erhöhter Wolfspopulationen in Deutschland wird immer drastischer. Es ist zu erwarten, dass sich die Probleme, welche bereits in Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg mittlerweile akut sind, in absehbarer Zeit auch auf Bayern ausweiten werden. Daher halten der jagd- und forstpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart sowie seine Kollegen Franz Bergmüller und Gerd Mannes zum Wohle der Bevölkerung, der Landwirtschaft, insbesondere der Almwirtschaft sowie auch des Tierschutzes ein schnelles, präventives Handeln der Staatsregierung für nötig. Staatsministerin Michaela Kaniber hat in der Frage zur Entnahme von Wölfen bisher deutlich zu zögerlich gehandelt.

Bayern ist Wandergebiet von Wölfen aus den Populationen des Alpenraums, sowie der Wolfspopulationen aus Osteuropa. Einige Rudel sind bereits in weniger bevölkerten Gebieten in Bayern sesshaft geworden. Es ist zu erwarten, dass der Wolf zukünftig in stärker bevölkerte Gebiete drängt. Daher braucht es jetzt konsequente Regeln zur Entnahme von Wölfen und umfangreiche Vorkehrungen, damit der nach europäischem Recht geschützte Wolf in Gebieten leben kann, wo keine erwartbare Folgen zu erwarten sind. Dort wo Interessenskonflikte zu erwarten sind, soll der Wolf aber auch rechtssicher entnommen werden können, ohne europäisches Recht zu verletzten. Eine Blaupause hierfür ist die sog. Kormoran- und Biberverordnung, die eine Entnahme geschützter Tiere in Ausnahmefällen bereits ermöglicht. Diese Ausnahmeregelung soll um den Wolf erweitert werden.

Hierzu stellt der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart fest:

Die Rufe der Landwirtschaft nach einer konsequenten Bejagung des Wolfes in Bayern werden lauter, genauso wie die Rufe der Tierschützer, welche sich zu Recht freuen, dass der Wolf wieder heimisch wird. Unsere Lösung den Wolf in die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aufzunehmen, ist hierbei ein aus unserer Sicht optimaler Konsens, um die Interessen von Tierschutz und der betroffenen Bevölkerung zusammen zu bringen. An den Beispielen Biber und Kormoran hat man hier ein Beispiel wie es gut funktionieren kann. Ferner erspart man sich dadurch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht und nimmt dadurch auch den Druck der Entscheidung von den Jägern. Um ein schnelles Handeln zu gewährleisten ist von Seiten des Ministeriums ein deutlich schnelleres Handeln nötig. Es ist nicht sachdienlich, wenn sich die Feststellung, ob es sich um einen wandernden Wolf oder Wolfshybriden, beispielsweise bei einem gerissenen Reh, handelt, teils über Wochen hinzögert. Hier muss schnell und konsequent unter Einbindung der örtlichen Jägerschaft gehandelt werden.