Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun Eilanträge gegen den corona-bedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass eine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der Bayerischen Verfassung nicht vorliege. Wie die Richter weiter erläutern, müssten die Belange der vom Lockdown betroffenen Branchen und Einzelpersonen „gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ zurücktreten. Insbesondere müsse eine drohende Überforderung der „personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems“ vermieden werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Dass die bayerischen Richter sich in ihrer Urteilsfindung nur an vorhandene Rechtsgrundlagen wie die Bayerische Verfassung bzw. das Bundesinfektionsschutzgesetz halten können, entspringt unserem Rechtssystem.

Doch wenn sich die Richter auf fehlerhafte Einschätzungen oder strukturelle Versäumnisse politischer Entscheidungsträger beziehen, dann offenbaren die Gerichtsurteile das wahre Gesicht der Regierenden.

Die von den Richtern apostrophierte `gestiegene Gefahr für Leib und Leben` basiert auf den fehlerhaften PCR-Tests, die ein verfälschtes Bild der tatsächlich Erkrankten schafft. Die kontinuierlich steigende Zahl der Positiv-Getesteten suggeriert ein Schreckensbild von Erkrankten und möglichen Intensivpatienten, worauf die Politik handeln muss.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung das Gesundheitssystem personell wie sachlich nicht zu überfordern. Auch hier bedarf es politischen Handelns.

Beide genannten Aspekte hätten eine Berechtigung, wären sie nicht Resultat des Handelns von Söder und der Bayerischen Staatsregierung.

Sowohl der Einsatz des wissenschaftlich umstrittenen PCR-Tests, sowie die unzureichende Vorbereitung auf einen Pandemiefall basieren auf den Entscheidungen der Regierung.

Daher können wir festhalten, dass die hausgemachten Probleme, welche die Politik verursacht hat, nun für den Lockdown als Begründung angebracht werden. Und am Schluss bestätigen die Richter indirekt dieses Totalversagen von Söder und Co. Hier sind wahren Schuldigen für die allgemeine Krise zu suchen.“